Steuern und Steuerklasse für Schüler mit Ferienjob
Schüler X ist 15 Jahre alt und hat einen Ferienjob in den Sommerferien. Der Chef will nun eine Bescheinigung vom Finanzamt, wo die Steuerklasse drauf steht, die der Schüler hat. X und auch die Eltern haben davon noch nichts gehört. Wie sieht das eigentlich bei Schülern und der Steuerzahlung bei Ferienjobs aus? X geht einen kompletten Monat in dem Betrieb arbeiten. Er wird in dem Monat kein Vermögen verdienen.
Ist ein Ferienjob nicht steuerfrei? Er verdient ja nicht jeden Monat die Summe, sondern nur einmal im Jahr. X wohnt zu hause und beide Eltern gehen arbeiten. Hat das mit der Steuer dann irgendwelche Auswirkungen?
Von meinen Ferienjobs kenne ich es auch, dass ich eine Steuerkarte vorlegen musste (gut, die gibt es ja nun nicht mehr, daher die Bescheinigung) und auch Steuern bezahlt habe.
Allerdings konnte ich die dann per Steuererklärung zurück erstattet bekommen und zwar komplett, da ich auf das ganze Jahr gesehen, ja nicht über die Grenze kam, ab der Steuern bezahlt werden müssen.
Schüler erhalten genauso wie Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Steuerklasse 1, so lange sie nicht zwei Nebenjobs ausüben. Somit muss diese Bescheinigung beim Finanzamt abgeholt werden. Diese ersetzt die Lohnsteuerkarte. Steuern sind hinfällig, so lange man keine zweite Bescheinigung mit Lohnsteuerkarte 6 hat. Aber auch da kann man in den meisten Fällen die Steuern am Ende des Jahres wieder holen. Es sollte also für den Schüler X kein Problem sein. Wundert mich nur, dass die Familie davon nichts weiß.
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