Steuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen
So man ein Aufsichtsratsmandat wahrnimmt, so wird dieses ja in aller Regel auch vergütet. Aber wie werden denn derartige Aufsichtsratsvergütungen steuerlich behandelt? Unterliegen diese Einkünfte auch der ganz normalen Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag oder werden diese anders besteuert? Welche steuerlichen Regelungen gelten denn beispielsweise für die Aufsichtsratssitzungsgelder?
Ein Aufsichtsratsamt habe ich zwar nicht inne, aber ich würde mal meinen, dass die Bezüge natürlich als Einkommen gewertet werden und selbstredend auch einer Besteuerung inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. auch der Kirchensteuer unterliegen. Bei den Sitzungsgeldern da bin ich mir nicht ganz so sicher, denn da könnte es durchaus sein, dass diese steuerfrei sind.
Wieso sollten Aufsichtsratsmitglieder anders behandelt werden als Arbeitnehmer oder Selbstständige? Beide Gruppen müssen genauso Einkommenssteuer und damit auch Solidaritätsbeitrag und Kirchensteuer bezahlen.
Nur bei den Aktionären gelten andere Regelungen, weil die Dividende aus dem Eigenkapital des Unternehmens finanziert werden. Es fallen also erst einmal Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer auf die Gewinne für das Unternehmen an und später noch Kapitalertragssteuer mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für den Aktionär. Der gesamte Steuersatz liegt also viel höher als bei der Bezahlung von Mitarbeitern (und auch Aufsichtsratsmitgliedern), weil die den Gewinn schmälern und deshalb darauf keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer fällig ist.
Natürlich kann es auch sein, dass ein Aufsichtsratsmitglied in Aktien bezahlt wird. Ich kenne die genauen steuerlichen Regelungen nicht, aber es wäre durchaus möglich, dass die Steuern dann erst bei Veräußerung anfallen. Einen großen Vorteil hat man dadurch aber auch nicht, weil man spätestens dann Steuern bezahlen muss, wenn man tatsächlich Gewinne mit den Aktien macht.
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