Notfallmedikamente als Risikofaktor für Erzieher
vom 17.06.2014, 11:29 Uhr
Ich weiß nicht, ob es allgemein verboten ist, dass Erzieher Medikamente verabreichen. In den Anmeldeunterlagen von meinem Sohn war jedenfalls ein Formular zum Ausfüllen drin, mit dem man den Erziehern schriftlich die Erlaubnis geben kann, ein bestimmtes Medikament zu verabreichen. Ich denke, dass dieses dann auch Gültigkeit haben wird. Ob und wann eine Haftpflichtversicherung greifen würde, wenn etwas schief geht, kann ich nicht sagen.
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