Berechnung der Gebühren beim Aktienverkauf
Wenn man Aktien wieder verkaufen möchte, werden ja stets auch Gebühren fällig. Aber wie werden denn diese Gebühren berechnet und woran werden diese festgemacht? Werden diese prozentual nach dem Aktienwert oder pauschal berechnet? Welche Rolle spielt es denn bei den Gebühren ob man Aktien online oder beispielsweise über seine Hausbank kauft und verkauft?
Die einzelnen Gebühren für eine Order (Kauf oder Verkauf von Aktien) findest du im Preisaushang, der Konditionstabelle, dem Preis-Leistungsverzeichnis oder wie die entsprechende Stelle (Online-Broker, Hausbank) das auch immer nennt.
Meistens sind die Online-Broker günstiger, da sie deutlich weniger Verwaltungsarbeit zu bewältigen haben als eine Hausbank. Der Preis einer Order besteht in der Regel aus folgenden Komponenten:
- Einem Pauschalpreis, der mindestens fällig wird (ca. 5-10 Euro)
- Einem Anteil am Gesamtorderbetrag (ca. 0,25%)
- Zusätzliche Gebühren der einzelnen Handelsplätze
(hatte ich bisher nicht, kann aber durchaus sein, dass du die Aktien an einem Handelsplatz verkaufst, der zusätzliche Gebühren verlangt)
Um sich das einfacher vorzustellen, gebe ich ein Beispiel mit den Konditionen meines Online-Brokers (4,99€ + 0,25% vom Ordervolumen) Verkauf von 250 Aktien zu 10000€. Daraus ergeben sich Gebühren von 4,99€ + 25€ = 29,99€
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