Privater Darlehensvertrag jederzeit beliebig änderbar?
Bei Aufnahme eines privaten Darlehens setzt man ja wohl auch einen dementsprechenden Vertrag auf. Nur wie sieht es denn eigentlich mit einzelnen oder gar allen Vertragsbestandteilen in punkto Abänderung aus? Können denn rein theoretisch Darlehensverträge so ohne weiteres und beliebig abgeändert werden? Könnten beispielsweise jährlich der Darlehensnehmer oder die Konditionen wechseln und der Darlehensvertrag dementsprechend "aktualisiert" werden?
"Verträge sind einzuhalten." Wenn jetzt ein Vertrag - unabhängig davon, ob ein "privater Darlehensvertrag" oder aber ein Vertrag mit einer Bank - nach "belieben" von einer Seite geändert werden könnte, dann bräuchte es doch gar keinen Vertrag. Denn der regelt einen Sachverhalt, für den dann die vereinbarten Bedingungen gelten sollen. Und zwar bis zur Erfüllung oder Kündigung des Vertrags! Sollte es während der Laufzeit zu Änderungen kommen müssen, so müssen auch beide Parteien bereit sein, eine solche Änderung anzunehmen.
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