Einkommenssteuererklärung nur noch online übertragbar

vom 27.03.2014, 15:43 Uhr

Gestern hatte ich mal wieder mit meinen Rechtslehrer Unterricht. Jemand hatte eine Frage zu seinen Abgaben in der Steuererklärung. Danach ist er halt im Klassenverband noch einmal auf die Steuererklärung eingegangen. Daraufhin erwiderte er auch aufgrund einiger Fragen, dass eine Steuererklärung nur noch online über das Elsterprogramm möglich wäre. Eine schriftliche Abgabe per Post wäre sogar verboten. Ich habe zudem vor ein paar Wochen meine Steuererklärung schriftlich abgeschickt und keine Information darüber erhalten, dass es so nicht mehr gehen würde. Nein, im Gegenteil, ich habe sogar ein Formular zugeschickt bekommen, welches ich noch ausfüllen sollte, weil ich es vergessen habe.

Das Übertragen über den PC soll einfach weniger Fehler hervorrufen. Zudem soll dann nur noch ein Übertragungsformular ausgefüllt und die einzureichenden Belege angeheftet werden. Wusstet oder wisst ihr davon, dass die Einkommenssteuererklärung nur noch online gemacht werden soll? Wie habt ihr sie abgeschickt oder wie hattet ihr es vor, sie abzusenden?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich mache meine Steuererklärung nach wie vor schriftlich und reiche die ausgefüllten Formulare per Briefpost ein. Dass es verboten ist, dies so zumachen, wäre mir neu und ist auch schlecht durchzusetzen. Schließlich gibt es keinerlei Pflicht, einen Internetzugang zu haben.

Sicherlich möchten die Finanzämter, dass man ihnen so viel Arbeit wie möglich abnimmt, deshalb gibt es die Möglichkeit, Steuererklärungen online abzugeben. Diese werden dann wohl auch bevorzugt bearbeitet, aber verbieten kann man die herkömmliche Art der Abgabe nicht. Da ist Dein Lehrer wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Dann sollte sich dein Lehrer mal mit den Vorschriften genauer befassen. Denn er hat euch da absolut falsche Informationen gegeben. Privatpersonen dürfen weiterhin alles handschriftlich einreichen, wenn auch die Onlineübertragung wünschenswert ist. Bei Firmen gibt es diese Pflicht. Wenn man aber plausibel begründen kann, warum das nicht geht, dann wird auch die handschriftliche Variante anerkannt.

Ich selbst musste es im letzten Jahr noch schriftlich begründen, warum ich meine ganzen Abrechnungen nicht über die Onlineformulare einreiche. Da allerdings mein Computer schon mehr als elf Jahre alt ist und ich das Elsterprogramm gar nicht installieren kann, war das auch kein Problem.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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