Haben Angestellte im Öffentlichen Dienst Wahlhelfer-Pflicht
Frau R. ist Angestellte im Öffentlichen Dienst. Sie ist alleinerziehende Mutter von einer vierjährigen Tochter, hat keine Verwandtschaft vor Ort, die Kinderbetreuung ist zu ihren Arbeitszeiten abgedeckt. Außerdem hat sie nur eine halbe Stelle und arbeitet an vier Tagen in der Woche.
Nun steht demnächst eine Wahl vor Ort an und Frau R. bekam ein Schreiben, dass sie als Angestellte im Öffentlichen Dienst als Wahlhelfer am Wahltag Dienst hat. Diese Tätigkeit sei wohl für Angestellte des Öffentlichen Dienstes verpflichtend.
Frau R. hat aber niemand, der sich an einem Sonntag um ihr Kind kümmern kann. Für Werktage hat sie genügend Betreuungsmöglichkeiten, so dass sie ihrer Tätigkeit voll nachgehen kann. Frau R. fragt sich nun, ob sie als Angestellte im Öffentlichen Dienst wirklich als Wahlhelfer verpflichtet werden kann oder ob sie den Dienst aufgrund der mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeit ablehnen kann?
Jeder kann als Wahlhelfer verpflichtet werden. Das hängt nicht davon ab, ob man im öffentlichen Dienst ist. Frau A. kann ja mal bei der entsprechenden Stelle anrufen und sagen, wie die Situation ist. Ich denke, dass man dann auf eine andere Person ausweicht. Aber grundsätzlich ist jeder Bürger für dieses Ehrenamt verpflichtet, wenn er dazu berufen wird. Oft werden die Leute aber auf freiwilliger Basis gesucht.
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