Nachweis des Vermieters über Anlage der Mietkaution

vom 12.02.2014, 15:28 Uhr

B musste als er in seine Wohnung gezogen ist, drei Monatsmieten Kaution bezahlen. Das waren rund 2000 Euro, die er dem Vermieter überwiesen hat. Nun hat er von einigen Mitmietern im Haus erfahren, dass der Vermieter die Kautionen auf kein gesondertes Konto einzahlt und viele der ausgezogenen Mieter schon auf die Kaution ewig warten mussten und auch keine Zinsen bekommen haben.

B ist aber bekannt, dass eine Mietkaution getrennt vom eigenen Vermögen des Vermieters gewinnbringend angelegt werden muss. Hat B einen Anspruch über einen Nachweis über die Anlage der Mietkaution auch während des Mietverhältnisses oder kann man erst nach Beendigung des Mietverhältnisses einen Anspruch darauf verlangen? Wie kann B sich sicher sein, dass der Vermieter kein Schindluder mit seinem Geld treibt?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Vermieter muss die Kaution wie du schon geschrieben hast Gewinnbringend anlegen. Du kannst vom Vermieter einen Nachweis verlangen. Nach gesetzlicher Regelung ist die normale Bearbeitungszeit für eine Kautionsabrechnung 6-8 Monate. Wenn der Vermieter es begründet stehen ihm 12 Monate zur Verfügung. Dies kann zum Beispiel passieren wenn er zur Abrechnung auf Dritte angewiesen war und diese nicht ihrer Aufgabe nachgekommen sind.

Also kann es sein, dass ein Mieter 12 Monate auf seine Kautionsabrechnug warten muss und der Vermieter vollkommen im Recht ist. Es kommt auch vor, dass Vermieter Kautionsgeld zu höheren Zinsen anlegen, als sie dem Mieter zurückzahlen. Also Nachfragen lohnt sich immer.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Der Vermieter ist verpflichtet die Kaution gewinnbringend anzulegen und dies auch nachzuweisen. Mittlerweile lebe ich in Eigentum, bei unserer Mietwohnung war es jedoch so, dass unser Vermieter die Kaution auf einem gesonderten Sparbuch angelegt hatte, uns 4 Wochen nach der Überweisung eine Kopie des Sparbuches zukommen ließ und auch jedes Jahr bei der Jahresnebenkostenabrechnung lag eine Kopie des Sparbuchs inklusive der Zinsen bei. Nach der Kündigung des Mietvertrages brachte uns der Vermieter die Kaution inklusive der erlangten Zinsen bei der Schlüsselübergabe mit und alles war erledigt.

» Caralia » Beiträge: 312 » Talkpoints: 24,68 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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