Wie werden Schulden von Verstorbenen direkt bearbeitet?
Wenn beispielsweise ein Erbenermittler auf relativ hohe Schulden stößt und kein Angehöriger die Erbfolge antritt, bleiben die Schulden erst einmal unbezahlt. Allerdings kann ein Erbenermittler diese Tatsache ja auch nicht unter den Tisch fallen lassen. Was kann er in einen solchen Fall in der Tat wirklich einleiten? Muss er auch vielleicht mit Ämter zusammen arbeiten? Wie lange dauert in der Regel eine solche Bearbeitung?
Soweit ich weiß, werden Erbenermittler prozentual nach der Höhe der Erbschaft bezahlt und zwar direkt aus dem Nachlass.Und ich denke, in dem Fall wird einfach kein Erbenermittler eingeschaltet werden, um die Schulden nicht noch ansteigen zu lassen. Es ist ja schließlich kein Geld da, um den Ermittler zu bezahlen. Da würde man ja gutes Geld dem schlechten noch hinterher werfen, denn selbst wenn der Ermittler dann einen theoretischen Erben finden würde, wäre die Wahrscheinlichkeit dann sehr hoch, dass dieser das Erbe auch wieder ausschlägt.
Ich kann mir also nicht vorstellen, dass dieser Fall jemals eintreten wird. Falls er doch ermitteln soll, wird er wohl mit dem Auftraggeber eine andere Art der Bezahlung vereinbaren und den Fall dann wie jeden anderen auch bearbeiten.
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