Kaufen und bei ebay verkaufen - Geld verdienen legal?

vom 04.05.2008, 18:16 Uhr

Ich habe eine Frage: Und zwar gehe ich häufig im Outlet Center einkaufen. Dort sind die Dinge recht stark reduziert, allerdings sind die Sachen meist von guter Qualität und Markenware. Oft gibt es bei ebay genau die gleichen Sachen, nur gehen die für viel teurer weg als sie neu kosteten!

Meine Frage: Ist es erlaubt, mal hin und wieder das ein oder andere Teil im Laden oder Outlet Center zu kaufen und dann bei ebay direkt wieder zu verkaufen? Hier mal ein paar Beispiele: Im Outlet Center kostet eine Hose 15 Euro. Neupreis ist 80 Euro. Bei ebay bringt sie meist so ca. 25-30 Euro. Teilweise gibt es auch Aktionen bei Saturn, Amazon oder ähnlichen Großanbietern, bei denen man die Ware für einen geringen Preis bekommen kann. Bei ebay könnte man damit zwar nicht reich werden, aber schonmal so 10-20 Euro Gewinn machen.

Meine Frage dazu: Ist es eigentlich erlaubt, neue Dinge günstig zu kaufen und sie sofort wieder zu verkaufen? Ich weiß, dass es viele Leute machen, allerdings frage ich mich immer wieder, ob das erlaubt ist. Wenn ja, in welchem Umfang? Ich könnte mir vorstellen, dass es ab einem gewissen Wert als gewerblicher Handel gesehen wird, oder wäre das schon bei einer Hose (z.B.) gewerblich und man müsste es anmelden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich habe nämlich schon oft im Outletcenter gestanden und überlegt, ob ich es nicht mal versuchen soll, eine Hose zu kaufen und wieder bei ebay zu verkaufen. Allerdings bin ich doch zu unsicher ob das erlaubt ist und welche Folgen es haben kann!

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Soweit ich weiß kann man als Privatperson nur eine bestimmte Mengen an neuen Sachen bei ebay verkaufen. Es gibt genug Anwälte die es sich zur Aufgabe gemacht haben, nach Privatpersonen zu suchen, die diese Menge überschreiten - und das ist eben auch nicht legal. Wenn das der Fall und man eine Menge an neuen Sachen überschreitet muss man ein Gewerbe anmelden und das ganze auch ordnungsgemäß versteuern. Dann ist es natürlich auch erlaubt Hosen für 15 Euro zu kaufen und für 25 Euro zu verkaufen (selber Schuld wer das kauft und einen Sinn muss das Verkaufen ja auch machen,wenn man schon ein Gewerbe anmeldet und damit Geld verdienen will. Nutzt dem Verkäufer ja nichts das zum Einkaufspreis zu verkaufen - dann macht man ja minus)

Also Vorsicht, wer neue Sachen verkauft wie warme Semmeln - illegal.

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» winny2311 » Beiträge: 14987 » Talkpoints: 4,75 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


B. hat geschrieben: Ich könnte mir vorstellen, dass es ab einem gewissen Wert als gewerblicher Handel gesehen wird, oder wäre das schon bei einer Hose (z.B.) gewerblich und man müsste es anmelden?.

Exakt, sobald Gewinnabsichten vorliegen (und das tut es immer, wenn du etwas kaufst um es anschließend sofort wieder weiterzuverkaufen, auch wenn es nur einmalig ist), musst du ein Gewerbe anmelden. Es gibt zwar genug "Privatverkäufer" bei ebay, die mal eben zig Neuwaren verkaufen, legal ist dies aber nicht. Es gibt auch zunehmend mehr Abmahner, die sich um solche Fälle kümmern, also Vorsicht :wink:

Ein Kleingewerbe für diesen Fall anzumelden kann(!) sich schon lohnen, je nachdem wie viel du sonst noch verdienst (Freibetrag). Hier ist dann einmal im Jahr eine Steuererklärung fällig, was ja nicht so viel Aufwand ist. Allerdings gibt es dann genug neue Abmahnfallen und Pflichten, weshalb man sowas nicht von jetzt auf gleich entscheiden sollte.

» Rinilein » Beiträge: 43 » Talkpoints: 0,00 »



Naja, ich bin noch Schülerin und fahre auch nur so alle 2 bis 3 Monate in ein Outlet und sehe da mal so 2 bis 3 Sachen, wo ich denke, dass ich die vielleicht gewinnbringend verkaufen könnte. Das heißt es würden im Monat vielleicht 50 Euro (vielleicht auch weniger) sein, die ich mal Gewinn machen würde. Also es sind nur so Kleinigkeiten wie Hosen, Pullover oder so, bei denen da vielleicht 20 Euro Gewinn herausspringen würden.

Ich denke da lohnt es sich nicht, ein Gewerbe anzumelden. Gibt es denn eine Grenze, bis zu der ich das legal machen dürfte, oder kann es mir passieren, dass ich schon bei ein oder zwei Sachen eine Abmahnung o.ä. bekomme und es dann teuer wird? Trotzdem schonmal bis hierhin vielen Dank für eure Antworten!

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Naja mit Sicherheit kann man das machen, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn man das halt "beobachtet" und du keinen Gewerbeschein hast siehts schlecht aus.

Man könnte natürlich das Etikett abmachen und es als nicht neu verkaufen. Hier wirst du aber nicht unbedingt so viel herausbekommen wie sonst auch - und ob das so gut ist weiß ich auch nicht (doch weiß ich, nein es ist nicht gut. Mal eine Hose (die nicht passt) und mal ein Pulli (den du geschenkt bekommen hast) ist in Ordnung, aber häufen darf sich das eben nicht.

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» winny2311 » Beiträge: 14987 » Talkpoints: 4,75 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich würde da sehr auspassen. Ich habe auch mal günstig Kalender bekommen, und weiter verkauft. Zu erst gab es eine Anzeige vom Kalenderverlag weil ich unter dem Buchpreisgesetz verkauft habe, dann gabs Mecker von Ebay, weil ich Privatverkäufer war. Und ich bin froh, das das Finanzamt nicht auch noch ankam. Also bei 1 oder 2 neuen Sachen im Monat kannst du noch dazu schreiben, das es ein Fehlkauf war oder ein doppeltes Geschenk, aber Ebay ist da sehr aufmerksam, wenn du nur noch neue Sachen verkaufst.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


B. hat geschrieben:Naja ich bin noch Schülerin und fahre auch nur so alle 2 bis 3 Monate in ein Outlet und sehe da mal so 2 bis 3 Sachen, wo ich denke, dass ich die vielleicht gewinnbringend verkaufen könnte. Das heißt es würden im Monat vielleicht 50 Euro (vielleicht auch weniger) sein, die ich mal Gewinn machen würde. Also es sind nur so Kleinigkeiten wie Hosen, Pullover oder so, bei denen da vielleicht 20 Euro Gewinn herausspringen würden.

Ob Du volljährig bist oder nicht ist demjenigen der abmahnt egal - bis Du es nicht bekommt er sein Geld nur später wenn die Erziehungsberechtigten nichts zahlen wollen, mehr ist da nicht an bedeutenden Unterschieden. Ansonsten brauchst Du jemand der als vollwertige Person dieses Handeln deckt, sprich: Das Gewerbe auf sich anmeldet.

B. hat geschrieben:Ich denke da lohnt es sich nicht, ein Gewerbe anzumelden. Gibt es denn eine Grenze, bis zu der ich das legal machen dürfte, oder kann es mir passieren, dass ich schon bei ein oder zwei Sachen eine Abmahnung o.ä. bekomme und es dann teuer wird?

Nein - wie schon erwähnt wurde ist das Gewinnstreben ausschlaggebend, mehr nicht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich bin schon volljährig, was ich nur sagen wollte war, dass ich so etwas ja nicht gewerbsmäßig und jeden Tag machen würde, da ich dazu überhaupt keine Zeit hätte. Und für einen Pullover im Monat werde ich kein Gewerbe anmelden. :wink:

Ich hatte nur nachgefragt, da es in einigen Beiträgen so anklang, dass es evt. einen niedrigen Betrag geben könnte, wo das auch so erlaubt wäre. Trotzdem danke, subbotnik, für deine Antwort, dann weiß ich Bescheid und werde die Pullover wohl doch lieber im Laden (im Outlet) lassen, bevor das noch Ärger gibt!

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» B. » Beiträge: 796 » Talkpoints: 2,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Danke für den guten Tipp. Das ist mir so noch nicht bewusst gewesen dass ich unter Umständen zu einem professionellen Verkäufer mit allen unangenehmen Pflichten werde wenn ich öfters neuwertige und originalverpackte Artikel anbiete. Ich weiß aber nicht ob das nur für bestimmte Artikel gilt denn zum Beispiel in Sammlerkreisen ist es oft wichtig nur originalverpackte Ware zu kaufen beziehungsweise auch wieder zu verkaufen um ja jede eventuelle Beschädigung oder Wertverluste auszuschließen. Ich sammle zum Beispiel Zinnfiguren und es ist durchaus üblich die doppelten Figuren oder welche die nicht mehr so gefallen wieder regelmäßig bei Ebay einzustellen. Hier würde ja jeder ganz schnell zum Händler werden obwohl man ja eigentlich nur doppelte Sachen anbietet.

Ich verkaufe viel Kleinkram, auch oft nur für den Startpreis. Wenn ich Bücher einstelle muss ich diesen Vorgang manchmal zehnmal wiederholen bis ein Buch verkauft wird, hier sehe ich aber auch die Gefahr einer Händlertätigkeit. Ansonsten bin ich ehrlich gesagt auch froh wenn mich jemand nicht bewertet. Das klingt auf den ersten Blick etwas ungewöhnlich denn die weit verbreitete Meinung je mehr Trades desto besser ist für mich nicht so richtig. Wenn ich sehr viel verkaufe werde ich irgendwann sicherlich zum Händler und das will ich eigentlich wirklich nicht. Die Verkäufe kann ja jeder anhand der Sternebewertung grob abschätzen und über die Jahre kommen da sicherlich schnell mal eintausend Verkäufe zusammen. Ich versuche auch ständig meine Angebote zu wechseln, mal sind es Kindersachen, Spiele, Gebrauchsgegenstände oder Fotos. Unterschwellig bin ich also immer auf der Hut vor irgendwelchen dubiosen Abmahnbüros oder auch dem Finanzamt.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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