Abstimmung im Verein per Rundschreiben möglich?
Ein Verein konnte in der letzten Mitgliederversammlung keine Beschlüsse fassen, da nicht genug Mitglieder teilgenommen hatten. Nun kam auf die Idee ein Rundschreiben mit den Anträgen zu verfassen und eine schriftliche Abstimmung durchzuführen. Als Frist für die Rückmeldung will man vier Wochen einrichten. Kann man diese Möglichkeit nutzen, um die aktuellen Anträge kurzfristig zu bearbeiten? Eine Satzungsänderung ist durch diese Misere nun in Arbeit, damit man kleinere Ausgaben auch ohne Mitgliedsversammlung im erweiterten Vorstand beschließen kann.
Punktedieb hat geschrieben:Nun kam auf die Idee ein Rundschreiben mit den Anträgen zu verfassen und eine schriftliche Abstimmung durchzuführen.
So weit in eurer Vereinssatzung nichts gegenteiliges geregelt ist, so könnt ihr diese Abstimmung selbstverständlich auch schriftlich durchführen. Es gibt ja mitunter auch "Eilbeschüsse" wo man gar nicht anders verfahren kann, weil schlichtweg die Zeit fehlt eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Aber man ist sicherlich immer gut beraten derartige Wahlverfahren mit in die Satzung aufzunehmen.
Es kommt immer darauf an, was in der Satzung dazu festgehalten wurde. Ich kann mir aber durchaus vorstellen, dass so etwas normal ist. Immerhin kann man nicht immer alles ewig liegenlassen und manche Dinge müssen einfach beschlossen werden. Deswegen macht man es eben innerhalb dieser 4 Wochen, was ich übrigens als nicht so wenig empfinde und bis dahin kann man sich auch Gedanken machen, was man möchte.
Eine neue Versammlung könnte man frühestens im Januar durchführen und auch da ist es fraglich, ob dann genug Mitglieder teilnehmen. Das Problem liegt darin, dass der vorherige Vorstand seine Arbeit hat sehr schleifen lassen. Da sind nicht eingezogene Mitgliedsbeiträge und veraltete Mitgliederlisten noch die geringsten Probleme.
Die Beschlüsse müssten aber dieses Jahr noch gefasst werden. In der Satzung steht nur, für welche Ausgaben welche Abstimmungen erforderlich sind. Also ob der Vorstand allein oder nur die Mitgliederversammlung beschließen kann. Und wie gesagt, die Satzung soll eben auch aus diesen Gründen entsprechend überarbeitet und geändert werden, damit man einfacher handeln kann.
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