Arbeitsweg auch mit dem Fahrrad steuerlich geltend machen?
vom 12.08.2013, 21:16 Uhr
Nach § 9 (1) Nr. 4 EStG können für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer 0,30 Euro angesetzt werden. Erst ab 4.500 Euro muss ein eigenes Kfz nachgewiesen werden. Allerdings ist in der Lohnsteuertabelle schon ein Freibetrag für Werbungskosten von 1.000 Euro mit eingearbeitet, was ungefähr 15 Entfernungskilometer an 220 Arbeitstagen im Jahr entspricht. Daher frage ich mich auch, ob es überhaupt etwas bringt.
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