Am Arbeitsplatz auf einen Frauenumkleideraum bestehen?
Frau K arbeitet in einer kleinen Reinigungsfirma und stellt bei 7 Angestellten bisher die einzigste Frau dar. Arbeitsbeginn ist jeweils um 7 Uhr und dann wird in Firmenkleidung in die verschiedensten Auftragsgebiete ausgeschwärmt.
Auf diesen Missstand angesprochen hat ihr Arbeitgeber bisher als Alternative nur eine versetzte Arbeitszeit angeboten. Von daher nimmt Frau K ihre Arbeitskleidung stets mit nach Hause und zieht sich da um. Aber das kann ja auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Wie würdet ihr denn die Position der Frau K beurteilen, hätte sie ein Anrecht auf einen separaten Frauenumkleideraum?
Ein versetzter Arbeitsbeginn wäre in meinen Augen in Ordnung. Der Umkleideraum sollte natürlich abschließbar sein, je nachdem, inwieweit sich die Frau beim Umziehen entkleiden muss. Wie die rechtliche Lage ist, müsste man recherchieren. Das weiß ich nicht. Bei nur sieben Angestellten kann ich mir nicht vorstellen, dass da alles getrennt sein muss.
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