Kindergarten Untersuchung und Entbindung der Schweigepflicht
Ich habe zwar schon zwei Mal die Kindergartenuntersuchung der Kinder mitgemacht, die im Folgejahr in die Schule kommen, aber irgendwie ist mir entweder total entgangen, dass man eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben muss oder es ist in diesem Jahr das erste Mal. Ich habe einen Zettel mit bekommen, den ich unterschreiben muss, damit die Ärztin, die diese Untersuchung macht dem Schulamt das Ergebnis mitteilen kann.
Ist dies eigentlich normal, dass man so eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben muss? Ich kann mich da überhaupt nicht mehr erinnern, ob es das bei den Ältesten auch so war. Wozu soll das dienen? Reicht es nicht, wenn die Ärztin schreibt, dass ein Kind schulreif ist oder nicht? Muss das volle Untersuchungsergebnis ans Schulamt oder die Schule weiter geleitet werden? Musstet ihr das auch unterschreiben?
Bei meinen Kindern ist das zwar auch schon einige Zeit her, aber eine Schweigepflichtsentbindung musste ich nicht unterschrieben. Allerdings bekamen die Eltern eben ein Schreiben mit, was für den entsprechenden Rückstellungsantrag benötigt wurde. Da meine Kinder aber schulreif waren, weiß ich nicht, was in diesem Berichten drin stand.
Es kann also durchaus sein, dass man damit mit dieser Unterschrift einfach nur die rechtliche Absicherung benötigt, wenn von Seiten des Schulamtes noch Fragen kommen sollten. Und es erleichtert dabei eben gleich die Bearbeitung, wenn die Erklärung schon unterschrieben wurde.
Reicht es nicht, wenn die Ärztin schreibt, dass ein Kind schulreif ist oder nicht?
Wenn man es genau sieht, ist bereits das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Zumindest wenn keine Schweigepflichtentbindung vor liegt. Bevor nun diverse Leute hier aufbrüllen, dass man das "früher" ja nicht gebraucht hat. In den letzten Jahren (und Monaten) hat sich da leider einiges getan und man braucht im Endeffekt für jede Kleinigkeit eine Schweigepflichtentbindung.
Mein Sohn hatte diese Untersuchung jetzt vor kurzem. Von einer Schweigepflichtsentbindung in diesem Sinne war nirgendwo die Rede. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass irgendwo das Schulamt erwähnt wurde. Ich musste lediglich unterschreiben, dass das Gesundheitsamt, von dem die Untersuchung durchgeführt wurde, die Ergebnisse dem Kindergarten mitteilen darf.
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