AG fordert Facharztbehandlung wegen häufiger Krankmeldung
Herr A. ist sehr häufig krank. In der Regel arbeitet er etwa vier Wochen und ist dann für ein paar Tage krank geschrieben. Das wiederholt sich quasi im ganzen Jahr in einem mehr oder weniger regelmäßigen Rhythmus. Die Krankmeldungen sind immer von einem Allgemeinmediziner ausgestellt.
Dem Arbeitgeber ist bekannt, aus welchen Gründen Herr A. krank geschrieben ist. Der Grund ist auch immer der selbe. Allerdings meint der Arbeitgeber, dass der Allgemeinarzt ja nur krank schreibt und sonst nichts macht. Das hat Herr A. auch bestätigen können. Deshalb fordert der Arbeitgeber nun, dass Herr A. zu einem Facharzt geht, damit man mal was gegen seine Erkrankung machen könnte.
Darf der Arbeitgeber das aber überhaupt fordern? Immerhin besteht ja freie Arztwahl. Klar ist der Wunsch des Arbeitgebers verständlich, der den hohen Krankenstand von Herrn A. minimieren möchte und dem sicher auch das Wohlergehen seines Arbeitnehmers am Herzen liegt.
Wenn ein Arbeitgeber davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer nicht seine Arbeit erledigen kann, weil er ständig krank ist und das immer aus dem selben Grund, darf dieser Herrn A. durchaus zu einem Amtsarzt, beziehungsweise Vertrauensarzt verweisen. Damit soll sichergestellt werden, ob der Arbeitnehmer auch wirklich den Anforderungen seinem Berufs gerecht werden kann. Im Fall A. bezweifelt der Arbeitgeber dieses und muss immer wieder mit einem Ausfall rechnen.
Der Arbeitnehmer, in diesem Fall Herr. A. muss diese Untersuchung machen lassen, wenn er seinen Beruf behalten will. Der Arbeitgeber kann sonst eine Kündigung aussprechen und das mit Recht. Der Arbeitnehmer kann der Arbeit nur teilweise nachkommen, denn immer wieder wird er krank geschrieben und das immer aus dem gleichen Grund.
Aus meiner Familie gab es auch so einen Fall. Hier war der Betreffende Alkoholiker und fiel immer wieder aus. Der Arbeitgeber hat ihm angewiesen, eine Therapie zu machen, damit er wieder Fuß fassen kann. Hätte das Familienmitglied diese Therapie verweigert, hätte der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen. Ohne diese Anweisung hätte der Arbeitgeber nichts machen können. Somit hat der Arbeitnehmer aber eine Chance, seinen Gesundheitszustand zu verbessern. Wenn er das verweigert, kann ihm gekündigt werden.
@davinca: Es geht hier um den Facharzt und nicht um den Amtsarzt. Das sind zwei verschiedene Dinge. Wobei der Arbeitgeber nicht fordern kann, dass der Mitarbeiter A zu einem Facharzt geht. Er kann nur eine Untersuchung beim medizinischen Dienst der Krankenkassen in die Wege leiten. Ein Besuch dort soll dann eben klären ob und wie eine vollständige Genesung gefördert werden kann.
Allerdings hat der Arbeitgeber eben das Recht dem Wunsch über eine Facharztbehandlung mit dem Mitarbeiter zu besprechen. Denn nur eine Arbeitsunfähigkeit ausstellen, aber nicht behandeln kann auch nicht im Sinne des Mitarbeiters sein.
Der Arbeitnehmer kann nicht gezwungen werden, zum Facharzt zu gehen, aber der Arbeitgeber kann ihn zum Betriebsarzt schicken. Dieser darf aber natürlich keine Auskunft über die Art der Krankheit geben, sondern nur eine Prognose über die Dauer. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter strengen Kriterien durchführbar. Dazu müssen die Prognose schlecht UND die betrieblichen Abläufe beeinträchtigt sein. Außerdem müssen die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Dabei spielen auch Alter und Familienstand eine Rolle.
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