Steuerliche Behandlung einer Bestattungsvorsorge
Wie sieht es eigentlich mit einer Bestattungsvorsorge aus, die man abschließen kann, damit Angehörige sich keinen Kopf machen müssen, dass sie jemanden bestatten können, der verstorben ist. Kann man so eine Bestattungsvorsorge steuerlich geltend machen und wenn ja, wo trägt man sie in der Steuererklärung ein?
Wie weit wird diese Bestattungsvorsorge steuerlich anerkannt oder wird sie gar nicht berücksichtigt?
Die Ausgaben dafür, also die Beiträge, sind steuerlich absetzbar, so wie viele andere Versicherungen auch. Du musst sie unter Sonderausgaben eintragen. Ich würde eine Bestattungsvorsorge aber nicht abschließen, sondern lieber dafür sparen.
Die Bestattungsvorsorge kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn sie denn auch wie eine solche gezahlt wird. Sollte es allerdings einfach eine Zahlung an einen Bestatter für den Fall der Fälle sein, dann sehe ich von Seiten des Finanzamtes große Probleme zukommen.
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