Einen Job unter Zwang annehmen müssen ...

vom 29.11.2012, 22:29 Uhr

Immer wieder hört und liest man davon, dass der Staat bzw. die Mitarbeiter von Jobcentern Arbeitslose zwingen einen Job anzunehmen. Auch im aktuellen Thread über die Gerechtigkeit von Hartz4 wurde wieder einmal von Presseschlagzeilen berichtet, wo jemand sich weigerte einen Job anzunehmen.

Ich wundere mich jedes Mal wieder aufs Neue. Natürlich kann es Bewerbungsaufforderungen geben oder auch Termine zu Vorstellungsrunden bei Arbeitgebern. Doch selbst dort "muss" niemand hin, sondern sofern man plausible Gründe hat den inserierten Job nicht ausführen zu können, muss man diese lediglich darlegen. Wenn dem führerscheinlosen Hartz4-Empfänger nun eine Bewerbungsaufforderung als Taxi-Fahrer ins Haus flattert, dann reicht es in der Regel völlig aus, dass er angibt sich nicht zu bewerben, weil er keinen Führerschein hat und selbst wenn er einen machen könnte, dürfen Fahranfänger keinen Personenbeförderungsschein bzw. Taxischein machen.

Anders sieht es vielleicht aus, wenn jemand bzw. Kurierfahrer war, arbeitslos ist, ein Taxischein bezahlt werden würde und der Arbeitslose lediglich der Meinung ist, mit Taxikunden nicht arbeiten zu wollen. Wenn er es nicht kann, weil er eine diagnostizierte Phobie hat, reicht ebenfalls ein Attest.

Doch unabhängig davon, habe ich bei einigen Firmen, wo quasi jeder anfangen könnte, der sich halbwegs auf deutsch verständigen kann, zwei Arme und Beine hat und es schafft zur Vorstellungsrunde zu erscheinen, dann doch nicht jeder anfängt, oder die Leute innerhalb der ersten Tage gekündigt werden. Wobei letzteres eher selten ist, denn der Großteil der Personaleinsteller hat zumindest ein klein wenig Menschenkenntnis und erkennt, ob jemand auch in der Lage ist, den Job auszuführen. Und wer würde Herrn X einstellen, der weder einen Schul- noch einen Berufsabschluss hat, nirgendwo länger als drei Wochen arbeitete und zum Vorstellungstermin demotiviert erscheint?

Woher kommen also die "Gerüchte", dass Leute Jobs annehmen müssen? Und ich rede dabei lediglich über Zwänge von außen und nicht über Leute, die sich selbst zwingen den erstbesten Job anzunehmen, weil sie meinen dringend Geld verdienen zu müssen. Diese Personengruppe schafft es nämlich auch die entsprechende Motivation aufzubringen.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Soweit ich das immer mitbekommen habe, besteht das Problem darin, dass die Mitarbeiter der Jobcenter oder Arbeitsagenturen jedem, der von ihnen Leistungen bezieht und auf diese angewiesen ist, in gewisser Weise schon dazu quasi nötigen, dass sie sich auf ein Jobangebot bewerben sollen. Da es sich hierbei meist um sogenannte "Eurojobs" oder Ähnliches handelt, wo immerzu bedarf an Personal besteht, wird den vermeidlichen Arbeitssuchenden in der Regel immer eine Stelle angeboten.

Es gibt auch wohl einen Aspekt in den Grundsätzen zur Gewährung von Hartz 4, dass die Leistungsbeziehenden jeden ihnen angebotenen Job auch tatsächlich annehmen müssen, da sonst der Anspruch verfallen kann. Würde man ihnen keine Stelle anbieten, sondern sie lediglich zu einem Vorstellungstermin einladen und darauf hin entscheiden, dass sie nicht in den Betrieb passen, würden sie daraus noch keinen Nachteil ziehen, selbst, wenn sie selbst dazu beigetragen haben, dass man sich gegen sie entschieden hat.

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» LongHairGirl » Beiträge: 845 » Talkpoints: 47,97 » Auszeichnung für 500 Beiträge


LongHairGirl hat geschrieben:Da es sich hierbei meist um sogenannte "Eurojobs" oder Ähnliches handelt, wo immerzu bedarf an Personal besteht, wird den vermeidlichen Arbeitssuchenden in der Regel immer eine Stelle angeboten

Zum einen ist ein Eurojob nur ein Zuverdienst und hat nichts mit der Hilfebedürftigkeit an sich zu tun. Dass Eurojobber durch ihren Zuverdienst keineswegs schneller einen Job finden, dürfte mittlerweile bewiesen sein. Ebenso besteht längst nicht immer Bedarf an Eurojobbern und ganz im Gegenteil sind diese Arbeitsgelegenheiten zudem zeitlich begrenzt. So mancher bekommt bereits nach einem halben Jahr schon keine Verlängerung bewilligt, selbst wenn er selbst und der Betrieb es so wünschen. Und spätestens nach zwei Halbjahren ist sowieso Schluss.

Desweiteren können auch bei Eurojobs nur Vorschläge gemacht werden. Es gibt durchaus Unternehmen, die nicht jeden akzeptieren und auch gemeinnützige Vereine können durchaus jemanden ablehnen. Und umgekehrt funktioniert es genauso. Wenn für die Arbeitsgelegenheit ein Führerschein notwendig ist, den der Suchende nicht hat, kann er diesen Eurojob ablehnen. Ebenso wenn gesundheitliche Gründe dagegen sprechen. Oder wenn die Qualifikationen nicht passen. Was ja durchaus regelmäßig vorkommt.

Und so wird auch bei Eurojobs niemand gezwungen diese anzunehmen. Allerdings ging ich in dem Thread auch eigentlich von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstellen aus, die eine Hilfebedürftigkeit beenden würden.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Tatsächlich müssen doch ganz konkrete und vor allem plausible Gründe genannt werden, wenn eine Stelle nicht angenommen werden kann. Das Problem beginnt meiner Ansicht nach schon dort, wo Sperren des Arbeitslosengeldes 1 ausgesprochen werden, weil man sich angeblich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag des Arbeitsamtes hin bei einer bestimmten Firma beworben haben soll, obwohl es sich hier nicht selten um eine falsche Behauptung handelt, die vom Bewerber bzw. vom Arbeitslosen auch entsprechend widerlegt werden kann. Man merkt als Arbeitsloser aber ziemlich schnell, dass man wirklich sehr unter der Fuchtel des Arbeitsamtes steht. Das mag aufgrund der Tatsache, dass von diesem die Zahlungen kommen, auch nachvollziehbar sein, allerdings sind die Methoden, mit denen hier vorgegangen wird, teilweise wirklich fragwürdig.

Ich war nun selbst schon einige Male arbeitslos und habe jedes Mal erlebt, wie ungenau dort auf meine Qualifikationen und persönlichen Gegebenheiten eingegangen wurde, wenn von mir verlangt wurde, dass ich mich auf absolut unpassende Vermittlungsvorschläge bewerbe, weil mir andernfalls Sperren der Zahlung des Arbeitslosengeldes 1 drohten, was auch immer wieder betont wurde. So wurden mit Vermittlungsvorschläge übersandt, für die ich eine bestimmte Ausbildung hätte vorweisen müssen, die ich aber de facto nicht hatte. Eine Bewerbung inklusive Foto kostete nicht gerade wenig Geld, das aber nur zum Teil vom Arbeitsamt erstattet wurde. Insofern war es bei dem entsprechenden Aufkommen an unpassenden Vermittlungsvorschlägen der oben genannten Art auch wirklich wenig hilfreich, dass ich einen Teil der eben nicht erstattungsfähigen Kosten für Bewerbungen auf Stellenangebote, für die ich nicht passend war, von meinem Arbeitslosengeld bezahlen musste, weil mir andernfalls die Zahlung gesperrt worden wäre.

Insofern musste ich natürlich den nächstbesten Job annehmen, egal, wie passend er war und wie sehr ich dafür über- oder auch unterqualifiziert war. Es liegt auf der Hand, dass man aus dieser Abhängigkeitssituation, in der ziemlich schnell Gelder gesperrt werden, die einem wohl zustehen, weil man sich angeblich nicht genügend bemüht hat, schnell wieder heraus will, jedenfalls ging es mir so. Damit habe ich meinem Lebenslauf aber nicht immer einen Gefallen getan und tat mich beim nächsten Vorstellungsgespräch auch teilweise recht schwer, weil eben längst nicht mehr jeder Arbeitgeber einen Pluspunkt darin sieht, wenn man unpassende Tätigkeiten, die den eigenen beruflichen Weg irgendwie durchschneiden, damit begründet, dass man arbeiten wollte und somit eben gearbeitet hat. Ich musste mir schon häufiger anhören, dass ich damit in eine andere berufliche Schiene geraten und raus aus dem beruflichen Alltag in einem bestimmten Berufsfeld bin, das mir also keine weitere Qualifikation zuteil werden lassen hat.

Ändern kann ich als Bewerber daran aber nichts, wenn ich einen Beruf erlernt habe, der mittlerweile gar nicht mehr existiert und in den ich insofern auch nicht mehr eintreten kann, sodass ich letzten Endes ja doch wiederum darauf angewiesen bin, irgendetwas anzunehmen, was ich bekomme, egal, wie qualifiziert ich bin. Das Arbeitsamt, das allerdings ständig mahnend den Zeigefinger erhebt, wenn es einem einen Vermittlungsvorschlag für einen Beruf als Steuerfachangestellte übersendet, obwohl man zusammengerechnet zwei Jahre als ungelernte Bürohilfskraft beschäftigt war, ist da alles andere als hilfreich und erweckt tatsächlich nicht selten den Eindruck, mit entsprechendem Zwang zu vermitteln.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Trisa hat geschrieben: Woher kommen also die "Gerüchte", dass Leute Jobs annehmen müssen? Und ich rede dabei lediglich über Zwänge von außen und nicht über Leute, die sich selbst zwingen den erstbesten Job anzunehmen, weil sie meinen dringend Geld verdienen zu müssen. Diese Personengruppe schafft es nämlich auch die entsprechende Motivation aufzubringen.

Ich denke, dass die meisten "Gerüchte" durch die Vermittlungsvorschläge der "Agentur für Arbeit" entstehen. Wenn man sich arbeitslos meldet wird bei der "Agentur für Arbeit" ein Profil von einem selbst angelegt. Nach diesem sucht einem sein persönlicher Betreuer dann Stellenangebote heraus, auf die man sich dann zu bewerben hat. Tut man dies nicht, oder macht man das zu spät, wird einem gleich eine Sperre angehängt und man bekommt weniger Geld. An sich ist dieses Druckmittel ja nachvollziehbar, aber in manchen Fällen etwas zu streng.

Wenn ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Firma erhalte, zu der ich jeden Tag über eine Stunde mit dem Auto fahren müsste und eine Arbeitszeit von 8 bis 17 Uhr habe ist das nicht im Interesse von jedem Menschen. Bei manchen lässt es sich einfach nicht einrichten, wenn er zum Beispiel Kinder zu betreuen hat. Wie soll man hier also eine Begründung angeben, dass man diese Stelle nicht annehmen kann? Hier wird man durchgereicht und erhält prompt eine Sperre und man bekommt kein Geld mehr. Wie hält man sich jetzt über Wasser? Das interessiert die Leute der "Agentur für Arbeit" nicht. Hier ist man also fast schon gezwungen den Job anzunehmen, wenn man ihn denn bekommt.

Die Leute befürchten eben einfach, dass sie kein Geld mehr bekommen, wenn sie einen solchen Vermittlungsvorschlag nicht annehmen und genau das kann ich auch irgendwo nachvollziehen. Es wird einem nicht leicht gemacht, auch wenn man vielleicht wirklich arbeiten will, aber man kann nich verlangen, dass man jeden Vorschlag annimmt. Es kann durchaus mal eine Firma dabei sein, bei der man schon mal und persönliche Probleme mit dem Chef oder den Mitarbeitern hat. Daraufhin wurde die Zusammenarbeit beendet. So etwas hatte ich auch schon. Auf so eine Stelle will ich mich nicht bewerben müssen.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Zohan hat geschrieben:Es kann durchaus mal eine Firma dabei sein, bei der man schon mal und persönliche Probleme mit dem Chef oder den Mitarbeitern hat. Daraufhin wurde die Zusammenarbeit beendet. So etwas hatte ich auch schon. Auf so eine Stelle will ich mich nicht bewerben müssen.

Genau das muss man aber, wenn man arbeitslos ist und vom Arbeitsamt irgendeine Leistung bezieht, weil solche Hintergründe wie persönliche Abneigungen oder eigene Schwierigkeiten mit bestimmten Gegebenheiten, die durchaus auch mal psychischer Natur sein können, nicht von Belang sind. Hat man berechtigte Einwendungen gegen bestimmte Vorschläge des Arbeitsamtes, so muss man diese auch entsprechend begründen und in gesundheitlichen Fällen, egal, ob nun organisch oder psychisch, bestenfalls Atteste vorlegen, allerdings hat man diese nicht bereits im Vorfeld in der Hand - oder wenigstens in den seltensten Fällen. Solche Atteste zur Untermauerung entsprechender Gegebenheiten und der jeweiligen Argumente beschafft sich der Arbeitslose erst wiederum, wenn er sanktioniert wurde, ihm also Sperren verpasst wurden.

Natürlich steht ein Zwang hinter der Vermittlung, die sich schon allein aus dem Leistungsgrundsatz ergibt, dass man jeden zumutbaren Beruf annehmen muss. Was allerdings genau unter dem Begriff "zumutbar" zu verstehen ist, ist eben nicht immer ganz klar und nicht selten ergeben sich aus dieser Grundsatzfrage wirkliche Probleme mit dem Arbeitsvermittler, also dem zuständigen Sachbearbeiter. Eine Zwangssituation liegt aber definitiv vor, eben aufgrund der Verpflichtung des Leistungsbeziehers, jede zumutbare Tätigkeit annehmen zu müssen und sich überhaupt erst entsprechend darum zu bemühen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Einen wirklichen Zwang gibt es sicherlich nicht. Deutschland ist immer noch ein freies Land, in dem die Menschenrechte doch sehr hoch geschätzt werden. Zwangsarbeit gibt es also wohl nicht. Die Situation kann man also von einer anderen Seite betrachten: Die betroffenen Menschen möchten Sozialleistungen erhalten. Um diese Leistungen zu erhalten, müssen sie eine Gegenleistung erbringen. Wer keine Leistungen erhalten möchte, ist auch zu nichts verpflichtet.

Also ergibt sich der Zwang lediglich daraus, dass man auf die Sozialleistungen angewiesen ist, wenn man nicht obdachlos sein möchte oder gar verhungert. Deutschland ist zwar doch gewissermaßen ein Sozialstaat, aber verschenkt werden die Sozialleistungen nicht. Ebenso bedeutet es nicht, dass man den Anspruch auf einen guten Job hat. Also kann es eben auch sein, dass man mal einen unangenehmen Job annehmen muss, wenn man Sozialleistungen erhalten möchte. Das klingt vielleicht etwas hart, aber so sieht es eben aus.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 20.02.2013, 18:54, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das Arbeitslosengeld stellt aber keine Sozialleistung dar, sondern eine Entgeltersatzleistung, die aus Steuergeldern finanziert wird. Wenn man außerdem die Tatsache betrachtet, dass das Arbeitslosengeld nur für einen bestimmten Höchstzeitraum gezahlt wird, nach dessen Ablauf Sozialleistungen beantragt werden müssen, sofern noch keine Arbeit gefunden wurde, gilt das Arbeitslosengeld zwar als Unterstützungsleistung, es ist aber keine Sozialleistung wie das Arbeitslosengeld II.

Tatsache ist, dass es für die berufliche Wiedereingliederung eines Arbeitslosen nicht sinnvoll ist, wenn er während seiner Arbeitslosigkeit Tätigkeiten aufnimmt, die nicht seinem eigentlichen Berufsbild entsprechen, auch nicht im weiteren Sinne. Ziel der Arbeitsvermittlung und somit der Leistung des Arbeitsamtes ist es also, einen Arbeitslosen so zu vermitteln, dass er nicht nur keine Leistungen mehr vom Arbeitsamt beziehen muss, sondern dass dies über einen möglichst langen Zeitraum nicht mehr geschehen muss. Und insofern ist das einzig Wirkungsvolle sicherlich unstreitig, dass der Arbeitslose in seinem ursprünglich ausgeübten oder erlernten Beruf untergebracht werden sollte, dementsprechend aber auch die Vermittlungsangebote und die Bemühungen des Arbeitsamtes in Sachen Weiterbildung des Arbeitslosen in diese Richtung ausgelegt sein sollten.

Jemanden, der Arbeit sucht, in irgendeine Arbeit zu drücken und andernfalls die Leistungssperre anzukündigen, ist nicht das Ziel der Aktion, zumal man sich als Arbeitsloser auch bei Zeitarbeitsfirmen und auf befristete Stellen bewerben soll, da andernfalls die Leistungen gesperrt werden. Ich weiß nicht, wo dahinter nun kein Zwang zu sehen ist. Wenn ich meinem Kind sage, dass es sein Zimmer aufräumen muss, weil es sonst nichts mehr zu essen bekommt, zwinge ich es doch genauso, aber diese beiden Fälle kann man doch durchaus vergleichen, zumal die Arbeitslosengeldzahlung eine lebensnotwendige Leistung darstellt, auf die der Arbeitslose angewiesen ist und auch ein ganz konkretes Recht hat.

Bewirbt er sich aber nicht und öffnet sich damit auch die Tür, für unpassende, kurzfristig befristete oder sonst irgendwelche fragwürdigen Arbeiten auch eingestellt zu werden, dann wird ihm die Leistungszahlung verweigert. Dass er aber vielleicht nur drei Monate Arbeit hat, weil anschließend die Befristung dieser Stelle endet, sodass er erneut arbeitslos ist, dann aber mit schlechten Aussichten für einen beruflichen Weitergang, weil er in einer völlig fachfremden Stelle gearbeitet hat, bleibt völlig ungeachtet.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


ALG1 ist natürlich in erster Linie eine Versicherungsleistung. Aber auch daran sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft, an die man sich halten muss, also nichts anderes als bei einer anderen Versicherung. ALG2 ist eine Sozialleistung, die aber eben auch an Bedingungen geknüpft sind.

Der Vergleich mit dem Kind ist schon sehr unpassend, weil ein Kind nicht für sich selbst sorgen kann. Es benötigt also bedingungslose Unterstützung der Eltern. Anders ist es bei volljährigen Kindern, und da ist es durchaus berechtigt, wenn die Eltern die Leistungen einstellen, wenn sich ihr Kind nicht an die daran geknüpften Bedingungen hält.

Natürlich muss es das oberste Ziel der Arbeitsagentur sein, einem Arbeitslosen einen Arbeitsplatz zu beschaffen, der möglichst nachhaltig ist. Da gibt es auch sicherlich noch Verbesserungsbedarf. Trotzdem funktioniert das auch einfach nicht immer. Und dann ist auch ein nicht nachhaltiger Job immer noch besser als gar keiner.

Dass eine nicht direkt ausbildungsbezogene Arbeit eher kontraproduktiv ist, kann ich nicht nachvollziehen. Während einer Arbeitslosigkeit kann man schließlich auch keine ausbildungsbezogene Erfahrung sammeln, die Zeit ist also so oder so verloren. Anders herum zeugt es von Einsatzbereitschaft, wenn ein potentieller Bewerber auch einen eher unangenehmen und fachfremden Job annimmt, um beschäftigt zu bleiben. Es ist eher eine Frage, wie man es verkauft.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Es geht hier allerdings vorrangig darum, dass man gezwungen wird, jeden Job annehmen zu müssen, den man bekommen kann, nicht um irgendwelche Erziehungsmaßnahmen, hinter denen ein gewisser Druck steht, der bestenfalls für Einsicht beim Empfänger sorgen soll. Und tatsächlich ist es mittlerweile wohl nicht mehr gerne gesehen, wenn man seine berufliche Qualifikation, bei der die Arbeitserfahrung eine große Rolle spielt, mit irgendwelchen unbehelflichen Jobs, die man in der Zwischenzeit angenommen hat, durchbricht, das kannst Du in so ziemlich jedem Vorstellungsgespräch erfahren.

Auch, wie man das verkauft, spielt dabei keine wirkliche Rolle mehr. Denn im Endeffekt kann Dir Dein Einsatz in irgendeinem Job, der mit dem, auf den Du Dich nun bewirbst und der für Dich passend wäre, immer ausgelegt werden als: „Es war mir egal, was ich bekomme, ich habe eben alles angenommen, was geht, also bin ich wahllos.“ Tatsächlich wurde das nicht erst einmal von einem Personalsachbearbeiter aus meiner Aussage gemacht, dass ich arbeiten wollte und somit Arbeit angenommen habe, als ich danach gefragt wurde, weshalb ich branchenfremde Tätigkeiten in meinem Lebenslauf stehen habe. Mir wurde damals gesagt, dass ich diese Zeit vielleicht besser für Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen hätte nutzen sollen.

In diesem Thread geht es also in erster Linie darum, ob es in Ordnung ist, dass eine Versicherungsleistung mit einem Zwang verknüpft wird, Arbeit annehmen zu müssen, da anderenfalls die Versicherungsleistung gesperrt wird. Und ich meine, dass das nicht in Ordnung geht, zumal, und das ist sogar manchen Sachbearbeitern beim Arbeitsamt klar, es nicht hilfreich ist, wenn man von seinem eigenen beruflichen Weg abkommt und am Ende für drei oder sechs Monate von einer Zeitarbeitsfirma für irgendwelche Helferjobs eingestellt wird, obwohl man eigentlich Bürokaufmann ist.

Die Vermittlung von Arbeit liegt selbstverständlich im Aufgabenbereich des Arbeitsamtes, aber man wird wohl auch nicht ohne Grund bereits ganz zu Beginn dieser Vermittlungsarbeit nach seinen Qualifikationen gefragt und muss einen recht umfangreichen Fragebogen zu seiner beruflichen Laufbahn ausfüllen, der auch die Tätigkeiten, die man bisher übernommen hat, genauestens darlegt. Wenn man sich von Seiten des Arbeitsamtes also doch so sehr im Vorfeld darauf festlegt, einen Arbeitnehmer in seinem ursprünglichen Beruf zu vermitteln, weshalb bekommt der Arbeitslose dann Vermittlungsangebote für völlig andersartige Berufe und muss diese wahrnehmen, weil ihm ansonsten die Versicherungsleistung gesperrt wird? Weshalb betreibt man dann diesen unglaublichen Aufwand im Vorfeld und nimmt nicht einfach nur den ursprünglich erlernten oder zuletzt am längsten ausgeübten Beruf des Leistungsempfängers auf und sieht nach, ob es Jobangebote gibt?

Ich meine eher, dass bei einer entsprechend minutiösen Vorplanung, die es im Falle der Arbeitslosigkeit von Seiten des Arbeitsamtes gibt, bei Vermittlung von Vorschlägen für völlig branchenfremde Berufe das Ziel verfehlt wurde, allerdings von Seiten des Arbeitsamtes. Und ich als Arbeitnehmer ohne Job habe vielleicht auch jahrelang ganz gezielt einen Beruf erlernt und mich qualifiziert, weil andere Jobs nichts für mich sind und ich mit manchen vielleicht sogar große Probleme habe, gleich, ob moralisch, psychisch oder physisch, nicht wahr? Weshalb man mich also gegen Androhung von Leistungssperrung dazu zwingen kann, nunmehr solche Arbeiten auszuüben, kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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