Wie leitet man eine Zwangsversteigerung ein?

vom 20.11.2012, 20:02 Uhr

A hat seit mehr als drei Jahren von B eine mittlere fünfstellige Summe zu bekommen. Diese Forderung ist nachgewiesen und von B auch soweit in der Höhe anerkannt. Allerdings wehrt sich B mit Händen und Füßen gegen eine Rückzahlung. Weder eine einmalige Zahlung, noch eine Ratenzahlung wurden von B bisher angeboten. A würde eine Ratenzahlung auch akzeptieren.

B besitzt aber eine Immobilie, welche verkauft werden könnte, um die Schulden zu bezahlen. Wie könnte nun A eine Zwangsversteigerung einleiten, um endlich an sein Geld zu kommen? Immerhin werden die Schulden ja täglich höher, da B schon offiziell in Verzug ist, was auch schriftlich belegbar ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Bevor A überhaupt etwas machen kann, benötigt er einen Titel gegen B. Dazu muss erst mal ein Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden oder direkt geklagt werden. Beim Mahnbescheid hat der Schuldner noch die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen, so dass man dann sowieso klagen müsste.

Dann müsste noch das Gerichtsverfahren gewonnen werden. Dies kann zum Beispiel abschließend durch das Urteil des Richters geschehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass der Beklagte die Klage anerkennt, was in ein Anerkenntnisurteil mündet oder dass der Beklagte gewisse Fristen bzw. Termine nicht einhält und es zu einem Versäumnisurteil kommt. Wenn das Verfahren dann gewonnen ist, steht dem Unterlegenen unter Umständen noch das Recht zu, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Tut er das nicht, wird das Urteil rechtskräftig und man erwirkt einen Titel.

Es kann im Prozess aber auch schon vorher ein Vergleich oder eine andere Einigung etwa in Form einer Ratenzahlung vereinbart werden. Kommt der Schuldner einer festgestellten Zahlungspflicht nicht nach, dann kann man unter Vorlage des Titels einen Gerichtsvollzieher mit dem Einziehen des Geldbetrages beauftragen. Dieser wird nun versuchen, beim Schuldner an das Geld zu kommen. Normalerweise erfolgt dies zuerst in Form einer Kontopfändung oder als persönlicher Besuch beim Schuldner selbst.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass man eine Zwangseintragung in das Grundbuch vornehmen lässt. Wenn die Höhe der Schulden im Verhältnis zum Wert der Immobilie groß genug ist, kann man diese dann auch in die Zwangsversteigerung geben lassen. Meistens ist man aber nicht der einzige Gläubiger, so dass eventuell andere Gläubiger vor A in der Rangfolge stehen könnten, die von dem erzielten Verkaufsbetrag zuerst bedient werden.

Insgesamt ist es also ein langer Weg bis zu einer Zwangsversteigerung. Es können je nach Vorgang etwa zwei bis drei Jahre bis dahin vergehen. So einfach ist das in Deutschland nicht möglich.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wenn das Haus B gehört bzw. hier die Bank noch eine Hand darauf hat, dann wird A gar nichts in dieser Richtung machen können. Denn das Haus steht aktuell ja in keinem Zusammenhang zu den Schulden zwischen A und B. Und wenn sich B sogar mit "Händen und Füßen" gegen eine Rückzahlung wehrt, besteht auch die Möglichkeit, dass die Forderung gar nicht berechtigt ist. Oder gibt es andere Gründe, sich hier nicht einigen zu können?

Für A bleibt nur der übliche Mahnweg der dann u.U. auch zum zivilrechtlichen Klageweg führen kann. Hier würde dann, sofern die Rechtmäßigkeit der Forderung nachgewiesen ist, ein Titel gegen B erwirkt werden. Der wäre für locker 30 Jahre gültig und dann erst würde sich herausstellen, inwieweit hier eine Pfändung von Eigentum oder gar dem Gehaltskonto von B veranlasst werden kann. So weit, dass das Haus versteigert wird, und B praktisch sein Obdach verliert, wird es erst kommen, wenn B das Spiel massiv auf die Spitze treiben würde.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die Forderung ist rechtens und auch in der Höhe von B anerkannt worden. Nur versucht er die Rückzahlung eben zu vermeiden. B tut dabei nicht alles, was möglich wäre, um die Zahlungsbedingungen zu klären. Und das obwohl A eben auch bereit ist eine Ratenzahlung zu akzeptieren. Also müsste, da alle anderen Einigungsversuche bisher gescheitert sind, A nun den Klageweg beschreiten, um irgendwann an sein Geld zu kommen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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