Welche Veränderungen in Wohnung genehmigungspflichtig?

vom 10.11.2012, 23:04 Uhr

A wohnt in einer Mietwohnung und er möchte gerne einiges verändern. Aber da er nicht unbedingt für jede Kleinigkeit den Vermieter fragen will, ob er das darf, fragt er sich, welche Veränderungen überhaupt genehmigungspflichtig sind. Wenn er erst fragt, dann bekommt er garantiert ein "nein" zur Antwort. Wenn er aber erst einmal nur das verändert, was er verändern darf, dann kann der Vermieter hinterher nicht viel sagen.

A meint, dass er beispielsweise die Türen andersfarbig streichen kann oder gar irgendwie verkleiden kann, dass sie anders aussehen als das sterile weiß, was er zur Zeit hat. Dann wollte er die Decken mit Holz verkleiden und auf den nackten Boden, der mit kaputtem Laminat verlegt war, als er eingezogen ist, wollte er Laminat legen. Das wären erst einmal die geringsten Veränderungen.

Ich habe gemeint, dass er bei allem den Vermieter fragen muss und schriftlich genehmigen lassen muss. A meinte aber, dass es bestimmt auch Dinge gibt, wo der Vermieter kein Mitspracherecht hat. Was ist alles genehmigungspflichtig und was nicht?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Spontan würde ich sagen, dass alles, was sich spurlos beim Auszug beseitigen lässt, keiner Genehmigung bedarf. Wenn man beispielsweise weiße Wände nicht mag, darf man die sicher andersfarbig streichen. Auch darf man sicherlich eine Lampe austauschen. Das Original dann halt im Keller lagern und beim Auszug wieder aufhängen.

Bei einer Deckenverkleidung oder gar der Verschalung oder dem Streichen von Türen würde ich aber auf jeden Fall Rücksprache mit dem Wohnungseigentümer halten. Wenn ich mir vorstelle, ich besäße eine Wohnung und mein Mieter verputzt einfach die Wände (oder klebt Tapete auf den Putz, egal wie jetzt), legt einen neuen Boden oder nimmt sonstige bauliche Maßnahmen vor, dann möchte ich dazu befragt werden. Vielleicht gefällt mir ja die normale Decke in der Wohnung und ich möchte auf gar keinen Fall irgendeine Holzdecke drin haben (wir haben unsere gerade raus gerissen, deswegen sage ich das) oder ich habe für viel Geld schöne Türen drin und will die nicht umlackiert haben.

Früher haben wir mit unseren Eltern auch zur Miete gewohnt. Meine Mutter hat in der Wohnung bzw. im Kinderzimmer einen Teppich ausgelegt (lose) und den zusammengerollt und weggeworfen, als wir ausgezogen sind. Das sind keine bleibenden Veränderungen, dagegen kann der Vermieter auch nichts sagen, denke ich. Aber alles, was nicht rückstandslos entfernbar ist, würde ich mir - am besten schriftlich - genehmigen lassen. In dem Haus, in dem ich mit meinem Mann gewohnt habe, bevor wir unser eigenes gekauft haben, habe ich auch den Vermieter gefragt, ob ich im Wohnzimmer Laminat verlegen darf. Lieber vorher fragen und eine abschlägige Antwort bekommen, als sich später einen Riesenärger einhandeln.

Wer weiß, am Ende muss der Mieter noch auf seine Kosten die von ihm vorgenommenen Veränderungen vom Handwerker rückgängig machen lassen, das würde ich auf keinen Fall riskieren.

» Thaddäus » Beiträge: 1011 » Talkpoints: 22,78 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Sagen wir so, ich denke nicht, dass man mal eben eine Wand einreißen kann ohne Rücksprache mit dem Vermieter. Ansonsten würde ich keine Paneelen und kein Parkett verlegen ohne das abzusprechen. Denn ich hätte keine Lust die Sachen nach dem Auszug wieder abmontieren und mitnehmen zu müssen. Daher halte ich hier Rücksprachen schon für sinnvoll.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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