Kann Ehefrau spielsüchtigen Mann für Casinos sperren lassen?
Dass man sich selbst Deutschlandweit für alle staatlichen Spielcasinos sperren lassen kann, davon habe ich ja schon einmal etwas gelesen. Meine Frage geht jetzt aber eher in die Richtung ob diese Casino Sperre auch die Ehefrau beantragen und veranlassen könnte.
Wenn ja, bedarf es hierzu einer schriftlichen Einwilligung des Ehepartners und oder wer könnte denn noch alles spielsüchtige Männer und natürlich auch Frauen von jeglichem Casino Spielbetrieb auf Antrag ausschließen?
Normalerweise geht das nicht. Eine Ehefrau kann das zwar ansprechen und wenn das Casino viel Mitleid hat, dann wird sie den Ehemann sperren. Aber normalerweise muss das die Person machen, die sich selber sperren lassen will. Sonst könnte ich ja auch das für einen Nachbarn machen, der das gar nicht weiß.
Der Mann kann nur eine Einwilligung unterschreiben, dass seine Frau für ihn die Sperrung vornimmt. Anders geht es nicht, außer das Casino macht eine Ausnahme. Das werden aber die wenigsten machen, denn sie wollen ja durch die Spieler Geld verdienen.
Nur weil sie die Ehefrau ist, hat sie kein Recht eine Sperrung durchzusetzen. Da müsste sie schon für ihren Mann beim zuständigen Gericht die Vormundschaft beantragen. Das wird allerdings nicht klappen, wenn er nur spielsüchtig ist. Daher kann die Ehefrau nur auf die Kulanz des Casinos hoffen, dass man den Gatten dort nicht mehr spielen lässt.
Allerdings wird das nicht viel bringen, da der Mann mit sehr großer Wahrscheinlichkeit seiner Sucht an einem anderen Ort die nötige Befriedigung schafft. Und dann besteht auch das Risiko, dass er sich bei illegalen Spielen beteiligt.
Staatliche Casinos haben sogar die Pflicht, der Spielsucht verdächtige Personen zu sperren. Hier würde die Ehefrau das Casino von der Spielsucht informieren, so dass hier der Ehemann das Problem bekommt, erst wieder spielen zu können, wenn er nachweisen kann, eben nicht Spielsüchtig zu sein. Das kann dann auch gerne über einen Prozess gegen das Casino (und letztlich gegen seine Ehefrau) gehen.
Ansonsten kann und muss ein Casino auch selbständig tätig werden und bestimmte Spieler, bei denen eine Sucht angenommen wird, zu sperren. Schließlich ist die Fürsorge genau einer der Gründe, warum das Betreiben von Casinos so streng reglementiert ist.
Ich denke auch nicht, dass eine Ehefrau ihren Mann in Casinos sperren lassen kann. Schließlich hat er ja auch trotz des Trauscheins ein Recht auf Selbstbestimmung.
Es sei denn, das Vormundschaftsgericht hätte den Mann entmündigen lassen und sie hat die Vormundschaft. (denke ich zumindest, dass das dann die Ausnahme wäre)
Aber, ich glaube auch, dass jemand, der spielen will, das auch tun kann, obwohl er sich deutschlandweit für Casinos hat sperren lassen. Das ist dann halt die Sucht. Und Süchtige finden immer ein Mittel, um an ihre Rausmittel zu kommen.
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