Kündigung wegen falscher Krankmeldung rechtens?
Herr A. hat am zweiten Arbeitstag einen Arbeitsunfall. Daraufhin geht er zu einem Orthopäden, der ihn auch behandelt. Allerdings meldet er den Fall nicht als Arbeitsunfall an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Herr A. ist durch den Unfall ziemlich durcheinander. So bemerkt er auch nicht, dass auf der Krankmeldung statt einer Woche, ganze zwei Monate stehen. Die Krankmeldung schickt er, ohne näher nachzusehen, an den Arbeitgeber. Ein paar Tage später flattert die Kündigung ins Haus.
Klar kann Herr A. gekündigt werden, weil er noch in der Probezeit ist. Herr A. vermutet aber, er wurde gekündigt, weil er so lange krankgeschrieben wurde. Herr A. fragt sich nun, ob er eine Möglichkeit hat, gegen den Arzt vorzugehen?
Das Problem ist ja, dass der Arbeitgeber keinen Grund angeben muss und so kann man es nicht alleine auf die Krankmeldung schieben. Sollte er denn wirklich nur eine Woche krankgeschrieben werden? Oder wollte er das nur so? Man kann sicherlich mit dem Arzt noch mal reden und auch sagen, dass das so nicht geht, aber im Prinzip kann man an der Situation nichts ändern. Man muss es so hinnehmen. Wäre das nicht in der Probezeit passiert, wäre es sicherlich möglich, gegen den Arzt vorzugehen, aber in der Probezeit muss nichts begründet werden und so muss man eben damit leben.
Sollte vielleicht erst mal beim Arzt gefragt werden, ob da nicht nur ein Tippfehler vorliegt? Wieso will man eigentlich immer gleich gegen alle Leute irgendwie vorgehen? Ein normales Gespräch sollte da vielleicht eher etwas bringen. Warum nun genau die Kündigung ausgesprochen wurde, muss der Arbeitgeber ja nun nicht erklären während der Probezeit. Aber auch da sollte A einfach noch mal das Gespräch suchen.
Zumal die Meldung an die Berufsgenossenschaft ja nicht durch A, sondern durch den Arbeitgeber vorgenommen wird. Wahlweise auch durch den behandelnden Arzt. Dass die Kündigung mit der langen Krankschreibung zusammen hängt, liegt wohl nah. Denn wenn der Unfall nicht entsprechend gemeldet wird, muss der Arbeitgeber ja schließlich für sechs Wochen den Lohn zahlen.
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