Arbeitgeber gibt 1 Schlüssel aus, lässt sich 2 bestätigen
Folgendes Szenario: In einer Firma haben die Arbeiter(innen) keinen Spind, sondern ihre Sachen hängen in der Garderobe frei zugänglich an Haken. Allerdings bekommt jede(r) Arbeiter(in) ein kleines Schließfach, um Wertsachen aufzubewahren mit 2 Schlüsseln.
Jene zwei Schlüssel werden nun ausgehändigt, wofür seitens des Arbeitnehmers die Übernahme beider Schlüssel auch schriftlich bestätigt wird. Einen Tag später kommt nun ein Vorgesetzter und sammelt einen Schlüssel
wieder ein, mit der Begründung, dass hier mit einem möglichen Verlust vorgebeugt werde!
Irgendwelche Ideen was in der vorliegenden Situation zu beachten wäre?
Zunächst ist das Szenario ja nicht untypisch bzw. entspricht dem normalen Vorgehen. Der Arbeitgeber gibt zwei Schlüssel zu den Schließfächern aus und lässt sich den Erhalt von zwei Schlüsseln bestätigen. Wenn jetzt der Arbeitgeber auf die Idee kommt, einen "Sicherheitsschlüssel" zu behalten, um einem Verlust entgegenzuwirken, ist das ein mögliches Vorgehen. Aber dann ist der Spint bzw. in dem Fall eben nicht mehr alleinig dem Arbeitnehmer überlassen. Weil jetzt ja eine dritte Person das Schließfach öffnen und Gegenstände darin deponieren oder entwenden kann. Ich persönlich finde, dass der Arbeitgeber hier zu viel an eigener Sicherheit aufgibt und der sollte hier die Verantwortung den Angestellten überlassen. Aber das wäre ein anderes Thema.
Im konkreten Fall ist das Vorgehen eigentlich ganz einfach: man lässt sich die Übergabe des einen Schlüssels durch den Arbeitgeber quittieren und ist sich immer darüber bewusst, dass man nun nicht mehr Herr über das Schließfach ist und der Arbeitgeber - ob legal oder nicht sei dahingestellt - jederzeit mühelos in das Schließfach schauen kann. Und im Zweifel sogar was reinlegen/rausholen kann. So wie eben der Arbeitgeber sich bestätigen lässt, dass zwei Schlüssel ausgegeben wurden, lässt man sich bestätigen, dass man einen Schlüssel abgegeben hat. Das geht dann im Zweifel formlos auf einem Blatt Papier. Versehen mit dem Datum, dem Schlüsselzweck und eben der Unterschrift desjenigen, der den Schlüssel in Empfang nimmt.
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