Schwerbehindertenausweis und zusätzliche Urlaubstage
Bei einem vorhandenem Schwerbehindertenausweis ist es auch so, dass man als Arbeitnehmer zwei (?) Urlaubstage mehr hat, sofern der Ausweis dem Arbeitgeber vorliegt und dieser davon Kenntnis hat. Insofern ist es ja schön und gut, dass man als Arbeitnehmer eventuell zwei Urlaubstage mehr im Jahr hat, wenn ich richtig informiert bin. Aber wie sieht es denn in dem Fall konkret aus? Muss der Arbeitgeber diese Zusatzurlaubstage wirklich geben oder ist es Ermessenssache? Welche Pflichten und Rechte hat ein Arbeitnehmer, der trotz des Schwerbehindertenausweises nicht diese zusätzlichen Urlaubstage bekommt?
Ein Arbeitnehmer mit Schwerbehindertenausweis hat Anspruch auf 5 Urlaubstage mehr, nicht zwei. Und dieser Anspruch gilt und ist keine Ermessenssache des Arbeitgebers. Das bedeutet: sobald ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber seine Schwerbehinderung anzeigt, hat dieser Anspruch auf diese Urlaubstage, da kann der Arbeitgeber gar nichts machen, das ist gesetzlich geregelt.
Deshalb kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es Arbeitnehmer gibt, welche diese Tage nicht bekommen. Wäre das der Fall, würde ich vor ein Sozialgericht oder dergleichen ziehen bzw. zum VdK gehen und mich beraten lassen wie ich damit umzugehen habe.
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