Findet der Radikalenerlass heute noch seine Anwendung?

vom 05.08.2012, 17:27 Uhr

Anfang der 70´er Jahre wurde der berühmt berüchtigte Radikalenerlass verabschiedet und seither begann
eine wahre Hatz auf alles was nicht so recht verfassungskonform aussah. Vor allem die etwas kommunistisch angehauchte Klientel galt es zu lokalisieren und möglichst schnell zu eliminieren.

Etliche Berufsverbote, speziell im öffentlichen Dienst, wurden verhängt und selbst Beamte sahen sich - wenn überhaupt - mitunter ganz schnell an irgendeiner Werkbank oder beim Regale auffüllen wieder. Interessant zu erfahren wäre jedenfalls ob dieser oder ein auch inzwischen „aktualisierter“ Radikalenerlass bis heute seine Gültigkeit hat und bis heute noch seine Anwendung findet?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Radikalenerlass gilt nur für Beamte und in ähnlicher Form auch für Angestellte im öffentlichen Dienst. Er gilt nicht für andere Berufe. Wer verbeamtet werden will, darf keiner verfassungsfeindlichen Organisation angehören und muss aktiv für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten. Das ist ja auch richtig so. Ich hatte damals in den Siebzigern auch gegen den Radikalenerlass demonstriert. Das Problem war aber nicht das Gesetz selber, sondern seine Auslegung. Zum Beispiel war die DKP nicht verboten, trotzdem gab es Berufsverbote für DKP-Mitglieder. Heute muss der Staat noch immer Schadenersatz für solche Fälle zahlen, die ungerechtfertigterweise Nachteile durch eine zu freie Auslegung des Erlasses hatten. Das Gesetz selber ist nicht schlimm, damals war die RAF sehr aktiv und man hatte Angst, dass radikale Kräfte unseren Staat unterwandern. Unter diesem Gesichtspunkt muss man das sehen.

Die kommunistisch angehauchte Klientel war auch nicht "zu eliminieren". Aber radikale Kräfte, die sich gegen das Grundgesetz stellten, sollten zum Beispiel keine Lehrer werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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