Erbanteile steuergünstiger zu Lebzeiten verschenken?

vom 15.06.2012, 18:56 Uhr

Da ich mich in Steuerangelegenheiten offen gestanden nicht besonders gut auskenne, lege ich mein Anliegen
hier einmal kurz dar in der Hoffnung, dass der eine oder die andere mir hoffentlich weiterhelfen kann. Bei uns in
der Familie gibt es unterschiedliche Meinungen dazu, wie mit Erbanteilen bestmöglich verfahren werden sollte.
Wir haben nun extra deshalb unseren ehemaligen Buchhalter kontaktiert.

Laut ihm ist es von Vorteil, wenn diese Anteile zu Lebzeiten verschenkt werden. Das können wir uns jedoch gar nicht so recht vorstellen und uns erschließt sich auch nicht, welche Vorteile damit verbunden sein sollten. Ist es wirklich steuergünstiger, Erbanteile zu Lebzeiten zu verschenken? Wie und vor allen Dingen wie hoch ist denn
der etwaige Steuervorteil denn zu bewerten bzw. zu beziffern?

» dominoprinzip » Beiträge: 154 » Talkpoints: 48,84 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Vorteile bringt es nur, wenn man ein großes Erbe durch Schenkungen eben Stückchenweise überträgt. Allerdings hat die Sache auch einen Haken. Denn wenn der Schenkende innerhalb der nächsten zehn Jahre nach der Übertragung verstirbt, dann wird die Schenkung dem Erbe zugerechnet.

Mal ein Beispiel zur besseren Erklärung: A hat eine Villa und überschreibt 50 Prozent im Jahr 2010 an Sohn B. Den selben Wert zahlt A an Sohn C in Bar. Alles wird schriftlich festgehalten. Nun stirbt A aber 2015 und damit wären die halbe Villa, welche B schon besitzt und das Geld, welches C schon erhalten hat, in die Erbmasse einzurechnen.

Verstirbt aber A erst 2022, als zwölf Jahre nach Übertragung der halben Villa an B und der Auszahlung an C, dann wird nur noch die andere Hälfte der Villa und vorhandenes Barvermögen an die Söhne B und C verteilt. Je nach Wert kann dies eben eventuell anfallende Erbschaftssteuern mindern.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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