Wickeltisch als Kassenleistung möglich?
Es gibt ja behinderte Kinder, die auch mit steigendem Alter auf Windeln angewiesen sind, da sie selbst ihre Ausscheidungen nicht kontrollieren können. Handelsübliche Wickeltische lassen aber oftmals nur ein Höchstgewicht und eine Höchstgröße zu. Also sind die pflegenden Eltern auf einen größeren Wickeltisch angewiesen. Übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen stabileren und behindertengerechten Wickeltisch? Wie beantragt man diese Leistung? Was ist dabei zu beachten?
Es wird ein Versorgungstisch von der Kasse übernommen, der dann auch als Wickeltisch genutzt werden kann. Es muss ein Antrag schriftlich bei der Krankenkasse eingehen. Zu beachten gibt es nichts, denn wenn das Kind bei der Kasse angemeldet ist, wissen diese durch die unterlagen, inwieweit der Grad der Behinderung ist. Sobald der Antrag eingegangen ist, muss abgewartet werden, ob der Antrag genehmigt wird oder nicht.
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