Darf Arbeitsmaterial gepfändet werden?
Person A. geht einer selbstständigen Tätigkeit nach. Da sich der Hauptteil seiner Tätigkeit im Kundenservice bewegt, ist Person A. auf ein Auto angewiesen. Das zurzeit benutzte Fahrzeug ist 10 Jahre alt. Nun droht Person A. eine Pfändung. Kann man Person A. im Rahmen der Pfändung sein Auto pfänden? Damit wäre Person A. ja nicht mehr in Lage für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, da das Auto ja Arbeitsmaterial ist.
Wenn das Auto für geschäftliche und nicht für private Zwecke genutzt wird, kann das Auto nicht gepfändet werden. Mit diesem wird der Lebensunterhalt bestritten, sodass eine Pfändung ausgeschlossen ist. Wenn der Wagen entzogen wird, wird die Existenz des Betroffenen gefährdet, sodass das Gesetz in diesem Fall dann eher eine Lebensversicherung und ein Teil der Einkommen pfänden wird.
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