Untervermietung, was muss beachtet werden?
Wie hier geschrieben
Untermiete: schriftliche Einverständnis des Vermieters? , möchte A ihre Wohnung teilweise untervermieten. Punktedieb hat nun geschrieben, dass rechtliche Dinge da auch beachtet werden müssen, bzw., dass es Unterschiede in rechtlichen Dinge gibt, was das zusammenwohnen mit einem Untermieter oder einem Partner angeht.
Was muss in rechtlicher Hinsicht und auch so beachtet werden, wenn man eine Wohnung, bzw. einen Teil der Wohnung untervermieten will?
Im Prinzip wurde im anderen Thread schon alles gesagt. Es kommt vor allem darauf an, was der Vermieter mit A in dem Mietvertrag vereinbart hat. Ist dort die Untervermietung ausgeschlossen, dann darf A diese auch nicht weiter vermieten. Ein Partner dürfte jedoch mit einziehen, dagegen kann der Vermieter nichts sagen und wenn sie sich hinterher die Miete teilen, dann ist das eine Übereinkunft zwischen den beiden.
Steht nichts dazu im Mietvertrag, dann braucht A die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters. Zum anderen sollte A aber auch bedenken, dass sie für die Schäden von ihrem Untermieter aufkommen muss und zuerst immer sie belangt wird, wenn etwas nicht passt. Auch bei der Rückgabe der Wohnung kann man sich nicht darauf hinaus reden, dass das ganze vom Untervermieter verursacht worden ist. Somit müsste A in diesem Fall erst einmal bezahlen und hinterher ihre Ansprüche gegen den Untermieter geltend machen.
Nachdem man seinen Vertrag geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass man weiterhin Untervermieten möchte sollte man mindestens eine Kaution nehmen um eventuelle Schäden begleichen zu können. Ansonsten sollte noch ein schriftlicher Vertrag zur Untermiete aufgesetzt werden, bei dem beide Vertragspartner genannt werden und auch genau beschrieben ist was Untervermietet wird, ansonsten führt das hinterher schnell zu Streit. Höhe der Miete sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden sowie alle weiteren Kosten die über die Nebenkosten mit inbegriffen sind wie z.B. Müllentsorgung, Internet, Strom. Denn das alles kann der Untervermieter nicht selbst anmelden, wird es aber mit nutzen wollen oder müssen.
Ansonsten macht es noch Sinn einen Wohnungsplan zu erstellen der z.B. die Reinigung der gemeinschaftlichen Räume beinhaltet und das als Anlage zum Vertrag anfügt. Somit kann sich auch dort niemand aus seinen Verpflichtungen entziehen wenn das ganze schriftlich, verbindlich festgehalten worden ist.
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