Schuldenerlass von Steuerschulden bei Privatinsolvenz?
Mal angenommen, A geht in Privatinsolvenz, weil die Schulden ihm über den Kopf gewachsen sind. Nun hat A aber auch Steuerschulden dabei. Werden diese Schulden bei Privatinsolvenz erlassen? Als wir vor einiger Zeit in einer Runde das Thema Steuerschulden hatten, hat einer in der Runde gemeint, dass Steuerschulden auch bei Privatinsolvenz nicht erlassen werden. Die Steuerschulden muss man auf jeden Fall voll bezahlen. Diese fließen nicht in die Privatinsolvenz mit ein. Stimmt das?
Das stimmt so, denn es handelt sich dabei um sogenannte öffentliche Schulden, für die man auch sogar unter Umständen eine Freiheitsstrafe bei Nichtzahlung erhalten kann. Die Sachlage sieht eben hier so aus, dass eben alle anderen Schulden mit der Insolvenz geregelt werden können. Nur eben die gesamten Steuerschulden müssen beglichen werden. Man kann sich unter Umständen auch auf einen Vergleich einlassen, muss diesen dann aber auch so bezahlen.
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