Darf eine Absage nicht begründet werden?

vom 20.03.2012, 12:56 Uhr

Gestern habe ich in einem dritten Programm einen sogenannten Haushaltscheck gesehen, eventuell kennt jemand von Euch diese Sendung. Hierbei ging es um eine Familie, deren Vater schon länger arbeitslos war und selbst nach einer Umschulung keine Arbeit fand. Der gute Mann hat sich weit und breit beworben, aber die Erfolgsquote war gleich Null. In den Absagen hat aber an sich keine wirkliche Begründung stattgefunden, das einzige was geschrieben wurde, dass der Familienvater eben für diese Stelle nicht berücksichtigt werden konnte oder wurde.

Dazu wurde dann gesagt, dass dies sogar vom Gesetzgeber her gewollt wäre. Nämlich, dass keine exakte Begründung benannt werden darf oder muss. Ob das nun stimmt, würde ich ganz gern von Euch wissen. Denn ich muss sagen, dass mir auch selten ein Grund genannt worden ist, außer eben, es gebe eine andere Person, für die man sich entschieden hatte. Es kam auch mal vor, dass die Bewerbung zu spät ausgeliefert wurde oder so etwas, aber das war wiederum auch schon das Höchste der Gefühle.

Gibt es wirklich eine gesetzliche Vorgabe, dass ein Absagegrund nicht konkretisiert wird, oder ist es eher eine freiwillige Sache seitens des Stellengebers? Wurden bei Euch auch konkretere Angaben zu einer Absage benannt oder hieß es ebenfalls, dass man eben für die zu besetzende Stelle nicht in Frage kam?

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Ich selbst kenne es eigentlich auch nicht anders als du und in meinen Bewerbungs-Absagen gibt es eigentlich immer auch mehr oder weniger eine Begründung, warum ich nicht der auserwählte geworden bin. Meist ist es dann auch bei mir so, dass man sich für einen anderen Bewerber entschieden hat (Zumindest steht dies in den Absagen) oder man schreibt mir eben, dass man mir im Moment leider keinen Platz mehr anbieten könnte und das man sich trotzdem für das entgegengebrachte Interesse bedankt.

Letzten Endes kann in Deutschland noch immer der Arbeitgeber aussuchen, wen man einstellen möchte und wen nicht, und hier bedarf es dann eben auch keiner konkreten Begründung, warum man sich für jemanden entschieden hat oder warum man sich gegen jemanden entschieden hat. Ich selbst fände es eigentlich auch recht verletzend, wenn ich eine Absage bekommen würde in der eben steht, dass meine Qualifikationen nicht genügen würden oder ähnliches - Hier finde ich dann eine unbegründete Absage schonender.

Wenn man sich doch für eine begründete Absage entscheidet, dann muss diese Absage aber eben einen guten Grund vorweisen können und darf eben nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Ich habe zum Beispiel mal von einem Fall gehört, dass eine Frau eine Absage mit der Begründung, dass sie zu alt für eine Einstellung sei, bekommen hat. Das Alter ist aber vom Gesetz gesehen kein Kündigungs- oder Absage-Grund und verstößt gegen die Grundrechte, weshalb man dann hier sogar die Einstellung oder Schadensersatz einklagen könnte. Hier sind dann viele Arbeitgeber besonders vorsichtig und entscheiden sich lieber, gar keine Begründung zu nennen.

Benutzeravatar

» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Natürlich kann ein Arbeitgeber bei einer Absage eine Begründung geben. Diese zu verbieten, wäre praktisch nicht möglich und ein solches Verbot könnte auch kaum gerechtfertigt werden. Das Problem bei der Sache ist aber, dass eine solche Begründung nur im besten Fall dem Arbeitgeber nicht schadet! Wieso sollte er denn überhaupt auf die Idee kommen, seine Entscheidung zu rechtfertigen? Mit einer Begründung - womöglich auch noch schriftlich - läuft er nur Gefahr, sich selbst in die Nesseln zu setzen. Ungünstig formuliert, und schon sind (zu Recht!) Klagen wegen z.B. Diskriminierung denkbar.

Das also keine echten Begründungen gegeben werden, dient dem rechtlichen Schutz des Arbeitgebers. Natürlich kann man als Bewerber nachfragen, was denn genau und konkret der Grund war. Aber auch hier ist die Wahrscheinlichkeit, eine genaue Begründung zu bekommen, sehr gering. Im einfachsten Fall bekommt man einfach gesagt, dass eben ein anderer Bewerber schlicht besser geeignet war. Und jetzt nachbohren zu wollen, in welcher Beziehung der andere Bewerber besser wäre, wäre lächerlich.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Eine echte Begründung für die Absage zu liefern ist doch ziemlich bescheuert, mal ehrlich. Der Arbeitgeber hätte dadurch viel mehr Nachteile als Vorteile zu befürchten, sodass sich diese Praxis einfach durchgesetzt hat, um irgendwelchen Diskriminierungsklagen zu entgehen. Man kann sich als Frau zum Beispiel denken, dass man eine Absage erhält, weil der Arbeitgeber Angst vor Nachwuchs und Elternzeit hat, aber beweisen kann man es nicht.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^