Unverheiratet, aber dennoch zusammen steuerlich veranlagen?

vom 10.03.2012, 00:17 Uhr

Wenn man die Steuern macht, dann wird man auf dem Formular ja gefragt, ob man zusammen veranlagt werden will. Kurz darauf wird man gefragt, ob man verheiratet ist oder nicht. Kann ein unverheiratetes Paar sich auch zusammen veranlagen lassen? Welche Vorteile hat das? Steuerliche Vorteile hat man ja eigentlich nur, wenn man verheiratet ist, oder?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich glaube nicht, dass man als unverheiratetes Paar zusammen steuerlich veranlagt werden kann, auch nicht, wenn man zusammen wohnt. Was aber durchaus möglich ist, ist eine getrennte Veranlagung verheirateter Paare. Allerdings weiß ich nicht, welche Folgen diese getrennte Veranlagung hat, ob dann gar der steuerliche Vorteil, also das Ehegattensplitting, wegfällt oder ob das nur heißt, dass jeder eine eigene Steuerklärung macht. Vielleicht kann ja jemand noch mehr dazu schreiben.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Eine Zusammenveranlagung ist definitiv nur Verheirateten vorbehalten. Noch nicht einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft wäre ausreichen, da diese Form der Veranlagung bei der Einkommensteuer per Gesetz ausschließlich Eheleuten möglich ist. Eine Ausnahme besteht aber noch nach der Scheidung: Hier genügt es, wenn das Paar nur einen Tag im jeweiligen Jahr noch verheiratet war, um die steuerlichen Vorteile der Zusammenveranlagung noch ein weiteres Mal in Anspruch nehmen zu können.

Normalerweise macht die Zusammenveranlagung immer Sinn, weil eben der Steuersatz ganz einfach in der Splittingtabelle niedriger ist. Man spart jedoch hauptsächlich nur dann, wenn ein Ehegatte deutlich mehr verdient, als der andere. Außerdem haften beide Eheleute gesamtschuldnerisch für die Steuer.

» neptun » Beiträge: 36 » Talkpoints: 21,37 »



Eine Zusammenveranlagung steht leider nur diejenigen zu, die auch miteinander verheiratet sind. Selbst wenn man mit jemanden schon 20 Jahre ohne Trauschein zusammen lebt, kann man keine Zusammenveranlagung beantragen, da eben die Hauptbedingung, die Ehe, fehlt. Hierzu gab es schon diverse Gerichtsentscheidungen und die Ehe ist immer Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung gewesen.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Kann ein unverheiratetes Paar sich auch zusammen veranlagen lassen?

Wenn du unter "unverheiratet" auch geschiedene Paare meinst, dann ja. Ansonsten steht dies nur Eheleuten zu und das bedingt zwingend einer Ehe! Eine eingetragene Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft reicht dazu nicht aus - was ja im Thread schon Erwähnung gefunden hat.

Wenn aber ein Ehepaar sich scheiden lässt, dann ist wenigstens für das Jahr in welchem dieses Paar noch verheiratet war, eine gemeinsame Veranlagung denkbar. Und daher die Fragestellungen auf den Vordrucken berechtigt.

Diamante hat geschrieben:Welche Vorteile hat das? Steuerliche Vorteile hat man ja eigentlich nur, wenn man verheiratet ist, oder?

Ob es Vorteile bringt oder nicht, hängt ja von den individuellen Voraussetzungen ab. Ich denke z.B. nicht das es einen Vorteil bringt, wenn beide praktisch ein gleiches, hohes Einkommen haben.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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