Wozu braucht man alte Mietverträge noch?

vom 03.03.2012, 13:48 Uhr

Ich wollte vorhin einige alte Mietverträge aussortieren und wegschmeißen und dann meinte meine Mutter zu mir am Telefon, als ich ihr das erzählen wollte, dass ich das auf gar keinen Fall tun solle. Sie meinte, dass man die auf jeden Fall später noch mal brauchen kann und die unbedingt aufheben sollte. Aber wofür konnte sie mir auch nicht sagen (und ihre eigenen von früher hat sie auch nicht mehr). Wofür kann man denn alte Mietverträge noch mal brauchen? Oder kann man die einfach wegschmeißen?

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Wir sind erst vor Kurzem umgezogen und da hat sich mir auch diese Frage gestellt. Denn eigentlich braucht man die alten Dokumente ja nicht mehr, wenn man nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Ich habe ein wenig darüber nachgedacht und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich die alten Dokumente in jedem Fall so lange aufheben würde, bis alle Angelegenheiten mit der alten Wohnung geregelt sind - also bis die Mietkaution zurückerstattet wurde, die letzte Nebenkostenabrechnung erstellt wurde und man somit den letzten Rest an Verbindlichkeiten mit der alten Wohnung geregelt hat.

Allerdings habe ich mich auch mit meinem Schwager unterhalten, er ist da ein wenig besser informiert durch seinen Beruf. Und er meinte, es gibt da eine Art Verjährungsfrist, die man einhalten sollte. Denn nur mit den vorhandenen Unterlagen kann man eventuelle Ansprüche geltend machen, sollte etwas doch nicht so nach Plan laufen nach dem Auszug. Mein Schwager meinte, dass man als Privatperson ungefähr eine Frist von 3 Jahren einhalten sollte,bevor man die Unterlagen, die die Wohnung betreffen, entsorgt. Es gibt dafür aber nach seiner Information keinerlei gesetzliche Vorschriften, sondern nur grobe Anhaltspunkte.

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Erst durch dich bin ich darauf gekommen, dass ich auch noch zwei alte Mietverträge verwahrt habe. Wofür ich die noch aufgehoben habe, kann ich auch nicht sagen. Sie nützen überhaupt nichts mehr und könnten aussortiert werden, was ich jetzt auch tue. Die Regelverjährungsfrist beträgt allgemein drei Jahre. Und ich nehme an, dass auch Mietverträge darunter fallen. Wenn du deine geleistete Kaution wieder zurückerhalten hast, wirst du nichts mehr mit den Mietverträgen anfangen können. Dein Vermieter könnte höchstens noch vorher nicht sichtbare Schäden, die durch dich entstanden sind, geltend machen. Aber normalerweise können die Verträge nach drei Jahren entsorgt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge



Ich habe auch immer noch die alten Mietverträge. Sogar noch den allerersten Mietvertrag als ich ausgezogen bin und das ist schon 10 Jahre her und ich wohne schon viele Jahre nicht mehr in diesem Studentenwohnheim. Mir ist bewusst, dass ich diese Dokumente eigentlich gar nicht mehr brauche und entsorgen könnte, aber bisher habe ich sie dennoch aufgehoben. Ich weiß selbst nicht warum. Vielleicht, weil man so selten in den besagten Ordner schaut und daher vergisst, dass die alten Mietverträge noch existieren? :lol:

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Cid hat geschrieben:Dein Vermieter könnte höchstens noch vorher nicht sichtbare Schäden, die durch dich entstanden sind, geltend machen.

Und was bringt dir da der Mietvertrag. In erster Linie geht es doch dann darum zu klären, ob man für die Schäden überhaupt verantwortlich ist und dafür gibt es sowohl beim Einzug als auch beim Auszug ein Übergabeprotokoll. Was bringt mir der Mietvertrag, wenn da drin steht, kaputtes Laminat ist zu ersetzen und ich kann nicht nachweisen, dass es beim Auszug gar nicht kaputt war?

Ich geb aber zu, dass ich auch immer recht viel aufhebe. Aber so richtig bringt das nicht viel. Solange natürlich noch irgendwas zu klären ist mit der alten Wohnung, würde ich keine Mietverträge wegschmeißen. Nachher streitet man sich noch um die Kaution oder wie hoch Schäden zu ersetzen sind oder was nun alles mit zur Wohnung gehört oder nicht. Aber wenn alle Forderungen erledigt sind und auch die letzte Nebenkostenzahlung oder auch -erstattung samt Kaution erfolgt ist, dann kann das eigentlich in den Müll.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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