Operation nicht bezahlen, wenn Tier dabei stirbt?

vom 22.01.2012, 14:42 Uhr

Ich habe ja schon geschrieben, dass der Hund meiner Mutter operiert werden soll. Da er Herzprobleme hat, hat meine Mutter Angst, dass er dabei sterben könnte. Das habe ich einer Freundin erzählt und die meinte dann, dass man dann wenigstens die Tierarzt-Rechnung für die Operation nicht bezahlen müsste, wenn das Tier an der Narkose stirbt. Stimmt das denn wirklich? Musstet ihr schon einmal nichts bezahlen, als ein Tier bei der Operation gestorben ist? Wieso muss man denn dann nichts bezahlen?

Ich kann mir das ehrlich gesagt gar nicht vorstellen, da der Tierarzt seine Leistung ja trotzdem erbracht hat und er höchstens aus Kulanz auf die Rechnung verzichten könnte (als ein Baby im Verwandtenkreis gestorben ist, haben auch die meisten der behandelnden Ärzte auf die Privatrechnung für die Behandlung verzichtet). Wenn ich ein eigenes Tier hätte und das versterben würde, würde ich die Tierarztrechnung natürlich selbstverständlich auch bezahlen.

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» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich habe noch nie gehört, dass eine Tierarztrechnung nicht bezahlt werden musste, weil das Tier während der Operation gestorben ist. Ich war auch schon oft mit Meerschweinchen beim Tierarzt, die dann doch trotz Behandlung verstorben sind. Da würde nie jemand sagen, dass man deswegen die Rechnung nicht bezahlen muss. Man muss vor einer Operation des Haustieres auch immer eine Unterschrift abgeben, dass man sich darüber im klaren ist, dass es zu Komplikationen und zum Tod des Tieres kommen kann. Das ist eben das Risiko dabei. Auch wenn das Tier stirbt, muss man die Operations - bzw. Behandlungskosten tragen. Der Tierarzt und die Helferinnen haben ja trotzdem ihre Arbeit gemacht und müssen dafür bezahlt werden.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich habe das auch noch nie gehört und staunte erst einmal nicht schlecht, als ich den Beitrag las. Natürlich wird die Tierarztrechnung bezahlt, auch wenn das Tier dabei stirbt. Der Arzt hat doch alles mögliche versucht, damit das Tier weiter leben kann. Sprich: Er hat seine Dienstleistung erfüllt. Er gibt ja keine Garantie dafür, dass das Tier die Operation überlebt. Der Arzt hat ja schließlich dadurch auch Kosten, die gedeckt werden müssen.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es sich hier um eine Dienstleistung handelt, die erbracht worden ist, denn diese Dienstleistung ist im Vorfeld recht klar definiert worden und lautete garantiert nicht auf „Lebenretten“, sondern eben entsprechende andere Eingriffe, die auch vollzogen wurden. Dass das Tier während der Operation verstirbt, kann sicherlich in so mancher Tierklinik für entsprechendes Mitgefühl sorgen und ich kann mir vorstellen, dass hier auch tatsächlich vor allem bei länger andauernder vorangegangener Behandlung des Tieres und auch dann, wenn es sich um ein kleines Tier handelte, auf die Stellung einer Rechnung für den operativen Eingriff verzichtet wird. Allerdings halte auch ich das dann für Kulanz und sicherlich nicht für eine Regel.

Als ich eines meiner Zwergkaninchen wegen eines Abszesses und eines rezidivierenden Abszesses über mehrere Wochen habe in der Tierklinik behandeln lassen müssen, ist mir etwas ganz ähnliches passiert, obwohl es sich hierbei nicht um eine Operation handelte, während der mein Tier verstorben ist. Gestorben ist es letztendlich wegen einer anderen Erkrankung, im Rahmen deren Ausbruchs ich es einschläfern lassen musste. Die Abszessbehandlung war allerdings auch mit zwei oder drei Operationen verbunden und ich musste alle zwei Tage in die Tierklinik fahren, um die Wunde spülen und nachsehen zu lassen. Meine Rechnungen wurden im Laufe dieser Zeit immer günstiger, und obwohl normalerweise für jeden Besuch eine kleine Pauschale für die Arbeit mit dem Tier anfällt und ansonsten nur noch die Medikamente berechnet werden, konnte ich irgendwann feststellen, dass bestimmte Rechnungspositionen immer günstiger wurden, bis sie irgendwann gar nicht mehr auf meinen Rechnungen auftauchten und nur noch kleinste Summen für die Medikamente aufgeführt wurden.

Ich denke, dass ich hier tatsächlich einen solchen Fall erlebt hätte, in dem mir nach einer Operation, sofern mein Zwergkaninchen während dieser verstorben wäre, keine Rechnung gestellt worden wäre. Allerdings wäre mir das gar nicht sonderlich recht gewesen, denn ich weiß, dass man dort alles versucht hat, was irgendwie möglich war, solange das Tier eine wirkliche Chance hatte, obwohl sie doch relativ klein war. Für die erbrachten Leistungen bin ich als Tierhalter nun einmal zahlungspflichtig und ich will mich dieser Pflicht auch gar nicht entziehen.

Diese nicht berechnete Operation, von der ich in meinem Fall fast sicher ausgehen würde, sofern sie denn stattgefunden hätte, hätte ich sicherlich ebenfalls bezahlen wollen, weil ich einen solchen Todesfall während eines operativen Eingriffs eher als schicksalhaft ansehe und insofern auch kein Fehler zu unterstellen ist, der irgendwelche Nachverhandlungen erforderlich macht oder sonst irgendwie begründet. Schon aus diesem Grunde kann ich mir nicht vorstellen, dass grundsätzlich Operationen, während derer ein Tier verstirbt, nicht in Rechnung gestellt werden, sofern der Tod nicht fahrlässig vom operierenden Tierarzt verursacht wurde oder Entsprechendes nachweisbar ist.

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» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Meine Meinung nach ist es egal ob das Tier überlebt oder nicht. Der Tierarzt hat seine Aufgabe ausgeführt und dafür wird er bezahlt. Es gibt eben Fälle, in denen auch der Tierarzt nicht für das Leben des Tieres garantieren kann. Wenn ein Mensch mehrere Stunden operiert wird und danach stirbt, muss die Rechnung auch bezahlt werden. Die durch die Operation verursachten Kosten müssen ja von irgendjemandem übernommen werden, wenn das Tier überlebt kostet die Operation genau gleich viel, wie wenn das Tier stirbt, also sollten die Kosten auch beglichen werden. Auch wenn man nicht unbedingt bezahlen möchte, da die Operation nichts gebracht hat, hat die Operation trotzdem stattgefunden. Daher glaube ich nicht, dass es viele Tierärzte gibt, die dann auf die Bezahlung verzichten.

» Max1250 » Beiträge: 827 » Talkpoints: 27,57 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Wir hatten im letzten Jahr gleich zweimal den Fall das das Tier aus der Narkose nicht mehr erwachte. Bei einem Pferd wurde eine Kolik festgestellt die im Reitstall behandelt wurde. Als es dem Pferd trotzdem nicht besser ging, wurde es in die Tierklinik gebracht. Auf dem Weg dahin hatte es sich im Hänger abgelegt und konnte nur mit Mühe und Not aus dem Hänger geholt werden. Es wurde auch direkt eine Not- OP eingeleitet, nachdem wir gesagt hatten, das sie alles versuchen sollen. Leider schaffte das Pferd es nicht.Die Kosten für Tierarzt und Tierklinik mussten natürlich trotzdem bezahlt werden, da ja der OP benutzt wurde und auch Medikamente verabreicht wurden.

Beim zweiten mal ging es wieder um ein Pferd, es war schon ziemlich alt und hatte auch Arthrose und noch etwas an den Vorderhufen. Der Tierarzt war zum Schluss bestimmt 2-3 Mal in der Woche bei uns im Stall um zu schauen ob es dem Pferd besser geht. Das ganze zog sich fast drei Monate hin, was der Besitzerin natürlich auch enorme Kosten verursacht hat. Aber sie hatte das Pferd über 20 Jahre und wollte auch alles versuchen. Kurz vor Weihnachten verschlechterte sich die Gesundheit rapide und er baute innerhalb von 3 Tagen extrem ab, so das der Tierarzt entschied ihn einzuschläfern.

Der Tierarzt war in beiden Fällen sehr kulant und hatte nicht alles in Rechnung gestellt, was aber wohl auch daran liegt, das er alle Pferde im Stall versorgt und damit auch einiges verdient. So ein nettes Verhalten kann man natürlich nicht von jedem Tierarzt erwarten, und ich finde es auch richtig, das man trotzdem die Rechnung bezahlt, schließlich hat der Tierarzt seine Arbeit geleistet und diese muss entlohnt werden, auch wenn das Ergebnis nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.

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» Wennie4 » Beiträge: 1754 » Talkpoints: 6,72 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Es würde mich auch sehr überraschend und darüber hinaus gegen alle Erfahrungen sprechen, die wir damit in der Vergangenheit gemacht haben, wenn man die Tierarztrechnung nicht bezahlen müsste, nur weil das Tier während oder durch die Operation gestorben ist. Eine Operation, egal wie einfach sie auch sein mag, beinhaltet immer ein gewisses Risiko an dessen Ende, im schlimmsten aller Fälle, auch das Ableben eines Menschen oder eines Tieres stehen kann. Wenn man aber nun dazu übergehen würde, dass die Ärzte - egal ob Tierarzt oder normaler Arzt - nicht mehr bezahlt werden würden, wenn sie einen Patienten verloren haben, würde es bald wohl auch keine Ärzte mehr geben.

Durch den natürlichen Lauf der Dinge sind schon einige unserer früheren Haustiere gestorben. Mal auf ganz natürlich Art und Weise, oftmals aber auch durch Krankheiten oder Verletzungen, die wir selbstverständlich noch behandeln lassen wollten und deshalb den Weg zum Tierarzt gegangen ist. Unser erster Hund ist dabei während, bzw. kurz nach der Operation gestorben. Wir wussten, dass der Tierarzt alles getan hatte, um unserem Hund zu helfen und wären deshalb nicht im Traum auf die Idee gekommen, die Rechnung - die nicht gerade klein ausfiel - dafür nicht zu bezahlen. Er hat immerhin seine Arbeit getan und alles daran gesetzt, um den Hund zu helfen.

Da ist es doch nur normal, dass der Mann für seine Arbeit bezahlt wird, die er immerhin geleistet hat. Eine Gewährleistung für den Erfolg einer Operation gibt es einfach nie zu 100 Prozent, wenn sie ein Arzt ausstellen möchte, dann sollte man viel eher an seiner Ehrlichkeit zweifeln, denn an seiner Eignung für sein Handwerk. Man überlegt sich doch auch nicht, ob man die Rechnung eines Malers nicht bezahlt, nur weil nach 20 Jahren der Putz wieder von den Wänden abbröckeln könnte.

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» Paul Smith » Beiträge: 416 » Talkpoints: 2,05 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Zunächst einmal muss ich sagen, dass ich es regelrecht schäbig finde, wenn deine Freundin sagt, dass man dann wenigstens die Rechnung nicht bezahlen muss, wenn das Tier im Laufe der Operation verstirbt. Das klingt sehr zynisch in Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um ein geliebtes Haustier handelt. Wenn das Tier stirbt, gibt es sicher nichts Positives daran, selbst dann nicht, wenn die Rechnung dann nicht bezahlt werden muss. Abgesehen davon ist die Aussage deiner Freundin natürlich grundlegend falsch. Ich frage mich auch, wie sie auf die Idee kommt, dass der Tierarzt auf sein Honorar verzichtet, wenn ein Tier auf seinem Operationstisch verstirbt.

Wenn der Tierarzt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles für das Tier getan hat, hat er praktisch seinen Teil der Vereinbarung eingehalten. Dennoch kann es zu unvorhersehbaren Komplikationen kommen, infolge dessen das Tier dann stirbt. Das muss auch nichts mit einer mangelhaften Leistung des Tierarztes zu tun haben. Wenn ein Tier ein Risikopatient ist, sind die Chancen, dass es eine Narkose nicht überlebt, einfach höher. Leider überlebt nicht jeder tierische Patient, selbst wenn wirklich alles erdenkliche für ihn getan wird. Bei Menschen sieht das übrigens auch nicht anders aus. Allerdings sollte eben gewährleistet sein, dass der Tierarzt auch ordentlich gearbeitet hat. Wenn sich herausstellt, dass er gravierende Fehler gemacht hat und das Tier schlichtweg falsch behandelt wurde und dem Arzt dies auch nachgewiesen werden kann, würde ich es vermutlich auch nicht einsehen, für die Behandlung den vollen Preis zu bezahlen. Das liegt dann aber nicht allein an der Tatsache, dass das Tier gestorben ist, sondern einfach daran, dass der Arzt in einem solchen Fall seine Leistung nicht ausreichend erbracht hat.

Ich kann mir aber auch vorstellen, dass manche Tierärzte aus Kulanzgründen auf einen Teil des Honorars verzichten, wenn das Tier die Operation nicht überlebt. Normalerweise muss man sich aber darauf einstellen, dass die bis dahin angefallenen Kosten dennoch in Rechnung gestellt werden. Auch bei Menschen ist es natürlich so, dass die Kosten, die einem Arzt oder einem Krankenhaus entstehen, von der Krankenkasse bezahlt werden müssen, selbst wenn der Patient im Laufe einer Operation stirbt.

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also unser Hund ist zwar nicht während einer Operation gestorben, da es dazu gar nicht kam, aber während einem Aufenthalt in der Klinik. Und wir mussten trotzdem den vollen Preis bezahlen, obwohl der Hund dort leider gestorben ist. Ich fand es ehrlich gesagt schon krass, da man fast 500 Euro ausgegeben hat für zwei Tage Klinikaufenthalt, wobei der Hund auch noch gestorben ist. Aber das ändert doch trotzdem nichts daran, dass man die Leistungen des Arztes bezahlen muss.

» Wunschkonzert » Beiträge: 7184 » Talkpoints: 42,56 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ganz sicher bin ich mir nicht, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass du die Rechnung dann nicht bezahlen musst. Schließlich würden Tierärzte so ja weniger einnehmen und er musste ja auch arbeiten, auch wenn der Hund sterben sollte.

Wenn allerdings das Risiko so groß ist, dass der Hund stirbt, dann sollte man sich nochmal überlegen, ob man die Operation wirklich machen möchte. Auf der anderen Seite könnte er so natürlich auch wieder gesund werden.

» flopost » Beiträge: 594 » Talkpoints: 5,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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