Gerichtsvollzieher - Kommen sie immer unangemeldet?
Da Gerichtsvollzieher meistens eigenständig arbeiten, können sie selbst entscheiden, wie sie was machen. Theoretisch kann sich der Gerichtsvollzieher auch vor dem Haus platzieren, bis der Schuldner nach Hause kommt. Ein Garantie, dass er dann auch reingelassen wird, ist das allerdings nicht. Außer der Polizei muss man nämlich niemanden in seine Wohnung lassen und selbst diese nicht immer.
Gerade zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder auch zur Begleichung von Schulden, haben manche Gerichtsvollzieher ein Büro oder arbeiten von zu Hause aus im Home-Office. Vollzugsbeamte öffentlicher Stelle empfangen teilweise auch in ihren Büros (z.B. im Rathaus oder beim Hauptzollamt) Schuldner. Gerade der erste Besuch findet aber meistens unangekündigt statt. Sofern der Schuldner nicht in seiner Wohnung angetroffen wird, erhält er oft per Post die Information und kann natürlich durch Zahlung der Forderung weitere Besuche abwenden.
Es besteht keine Pflicht zu bestimmten Zeiten zu Hause zu sein. Nach mehreren fehlgeschlagenden Besuchen, besteht dann durchaus das Risiko, dass weitere Maßnahmen betrieben werden, zum Beispiel die zwangsweise Öffnung der Wohnung.
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