Wohngeld - wann bekommt man es?

vom 14.01.2012, 21:10 Uhr

Ich habe damals studiert und war dann eben auch Bafög-berechtigt. Allerdings hatte ich nach 7 Semestern die Förderungshöchstdauer überschritten und habe mir eine Arbeit gesucht. Mit dem Geld kam ich einigermaßen klar. Als ich dann schwanger wurde, habe ich zum ersten Mal gehört, dass ich auch Wohngeld beantragen könnte, da ich als Studentin ja keinerlei Anspruch auf ergänzendes ALG II habe. Nach der Geburt meines Sohnes habe ich ein Jahr lang Elterngeld bezogen und habe dann auch einen Antrag auf Wohngeld bestellt.

Dort wurde mir auch gesagt, dass eben jeder mit einem Wohnsitz in Deutschland Wohngeld beantragen könnte. Allerdings bekommt man den Zuschuss wirklich nur, wenn man den Lebensunterhalt auch aus den eigenen Mitteln bestreiten könnte. Das fand ich schon etwas seltsam, wenn ich ehrlich bin, denn eigentlich haben es die Leute, die dazu nicht der Lage sind, doch viel nötiger. Diese werden dann aber zur Jobbörse geschickt, um dort ALG II zu beantragen. Bei mir mussten sie erst einmal eine Weile ausrechnen, aber dann habe ich doch Wohngeld bekommen. Es war zwar nicht wirklich viel, aber es war auf jeden Fall eine willkommene Unterstützung. Der Antrag war auch schnell ausgefüllt. Ich würde es also auf jeden Fall mal beantragen, denn ablehnen können sie es ja immer noch.

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» MeL.G » Beiträge: 4918 » Talkpoints: 16,81 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:@XL: Deine Theorie in allen Ehren. Aber wenn das Einkommen sehr niedrig ist, dann wird man an die Agentur für Arbeit verwiesen um ergänzendes Hartz IV zu beantragen. Also ist das gar nicht so egal, wie du es beschreibst. Das einzige was an deiner Aussage stimmt, ist der Wohnsitz in Deutschland. Auch da muss ergänzend gesagt werden, das es sich dabei um den Erstwohnsitz handeln muss.

Und hier gibt es noch eine relativ wichtige Aussage, nämlich das sogenannte Pflegegeld wenn es vom Sozialamt bezogen wird. Dieses Einkommen fällt komplett bei der Wohngeldberechnung heraus. Man braucht denn auch nicht zur Arge zu gehen, um eben noch eine Erhöhung zu erhalten. Das gilt ab Pflegegeldbezug im Jahr 1995 und lautet jetzt eben Bestandsschutz.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es wird aber allgemein gesagt (Auskunft der Arge), erst muss der Anspruch auf Wohngeld geprüft werden, erst dann kann ergänzende Leistung aus dem Hartz 4 Topf beantragt werden. Und es wird niemand gezwungen Leistungen aus dem Hartz 4 Topf zu beantragen. Wenn jemand ein Einkommen hat, dass halt einfach zu niedrig ist, kann durchaus auch nur Wohngeld beantragt werden, auch wenn der Anspruch auf Hartz 4 höher ist. Die Argen schicken in der Regel erst mal zum Wohngeldamt, um dort den Anspruch zu klären. Ein Antrag muss nicht zwingend gestellt werden, es kann auch erst mal eine Überschlagsrechnung gemacht werden. Danach machen die Argen eine Überschlagsberechnung. Wenn die Leistungen aus dem Hartz 4 Topf höher überschlagen werden, dann kann der Betroffene selber überlegen, ob er nun Leistungen aus dem Hartz 4 Topf möchte oder ob er lieber nur Wohngeld beziehen möchte. Für die wahrscheinlich entstehenden finanziellen Einbußen ist der Betroffene aber selbst verantwortlich.

Wohngeld "lohnt" an sich nur, wenn man ein Einkommen hat, mit dem man auch krankenversichert ist. Hat man ein Einkommen welches niedrig ist und ist mit dem, aus welchen Gründen auch immer, nicht versichert, sind wohl eher die Leistungen aus dem Hartz 4 Topf in Betracht zu ziehen,da man dort auch krankenversichert wird.

Auch Menschen die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können und Renten oder andere Leistungen beziehen, können Wohngeld beantragen. Nur Menschen die kein Einkommen haben, sollten eher zu Leistungen aus dem Hartz 4 Topf tendieren. Eben weil dort nicht nur die Miete abgedeckt wird.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



@XL: Menschen die kein Einkommen haben können Wohngeld beantragen, ohne gleich auch Hartz 4 mit beantragen zu müssen. Dies funktioniert in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, wenn nämlich Kinder vorhanden sind. Diese bekommen staatliches Kindergeld und erhalten natürlich auch anteilig Wohngeld. Das Wohngeld wird nämlich als eine Gesamtsumme für alle Bewohner der betreffenden Wohnung berechnet. Und warum sollen die Kinder oder deren Eltern für die Kinder noch Hartz 4 beantragen?

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wir können nun gleich alle Sonderfälle raus holen oder? Ein erwachsener Mensch der kein Einkommen hat, wird mit Leistungen aus dem Hartz 4 Topf besser versorgt sein, eben weil über die Argen auch krankenversichert wird. In einem Haushalt, mit mehreren Personen, die als Bedarfsgemeinschaften gesehen werden, muss einer für den anderen quasi aufkommen. Trotzdem wäre da zu prüfen, wie man die Krankenkassenbeiträge finanziert bekommt.

Die Frage war, ob jeder Wohngeld beantragen kann. Die Antwort heißt hier trotzdem, dass man grundsätzlich alles beantragen kann. Ob der Antrag bewilligt wird, dass ist ein anderes Thema.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Weiß jemand wie lange es in etwa dauert, bis ein Antrag auf Wohngeld bearbeitet wird? Ich habe meinen Antrag am Donnerstag abgegeben und vergessen zu fragen, wann ich ungefähr Bescheid bekomme. Dass niemand genaue Angaben machen kann, ist mir klar, aber ein ungefährer Richtwert wäre schön.

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» crazygirl1990 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


winny2311 hat geschrieben:Ich weiß nur, dass man es bekommt, wenn man anderweitig keine Sozialleistungen bezieht

Das habe ich anders gehört. Einem Freund wurde mitgeteilt, dass er aufgrund eines geringen Arbeitslosengeld-Anspruches zusätzlich Wohngeld beantragen kann.

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Arbeitslosengeld 1 ist in dem Sinne keine Sozialleistung, die für den Bezug anderer Leistungen ausgeschlossen wird. Zu Arbeitslosengeld kann man sowohl ergänzende Leistungen oder! auch Wohngeld beantragen. Allerdings nur eine Leistung von Beiden.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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