Doppelte Buchführung - Einzelunternehmen dazu verpflichtet?
Meine Frage bezieht sich auf die Buchführungspflicht im Einzelunternehmen. Und zwar bin ich als selbstständige Unternehmerin Inhaberin eines Einzelunternehmens. Zuvor konnte ich die Buchführung vereinfacht anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen. Das war möglich, da ich bisher nur als Kleinunternehmen geführt wurde.
Jedoch hat sich die Auftragslage zum Positiven verändert, sodass ich deutlich mehr Einnahmen verzeichnen kann und auch mittlerweile der Umsatzsteuerpflicht unterliege. Bin ich jetzt auch zur doppelten Buchführung verpflichtet oder reicht beim Einzelunternehmen noch die einfache Buchführung? Wer kennt sich da etwas aus?
Die Antwort steht im Handelsgesetzbuch.
Nach §238 Abs. 1 HGB ist zur Buchführung verpflichtet, wer Kaufmann ist. Wer Kaufmann ist, regelt §1 Abs.1 des HGB. Kaufmann ist demnach, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jeder Betrieb, der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (Absatz 2).
Wenn das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, liegt automatisch eine Handelsgewerbe vor (§2). Weiterhin "mischt" das Steuerrecht mit. Nach § 141 der Abgabenordnung ist zur Buchführung verpflichtet, wer mehr als 500.000 Euro Umsatz macht, oder mehr als 50000 Euro Gewinn aus Gewerbebetrieb macht.
Die entsprechenden Gesetzestexte können jederzeit kostenlos und aktuell auf der
Website eingesehen werden. Als Inhaber eines Einzelunternehmens unterliegst Du noch nicht der Pflicht zur doppelten Buchführung, sondern Du kannst wie gewohnt die vereinfachte Buchführung für Dein Unternehmen nutzen. Wichtig ist nur, dass Du überhaupt eine Buchführung machst. Das ist insbesondere zur Ermittlung der zu zahlenden Steuern wichtig. Ohne richtige Buchführung wäre es kaum möglich zu ermitteln, wie viel Umsatzsteuer zu zahlen ist oder wie viel Vorsteuer abgezogen werden kann.
Die Pflicht zur doppelten Buchführung beginnt erst bei größeren Unternehmungen. So gibt es diese Pflicht zum Beispiel bei der GmbH. Grundsätzlich kann gesagt werden, sobald ein Eintrag im Handelsregister Pflicht ist, muss auch die doppelte Buchführung erledigt werden.
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