Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?

vom 23.10.2011, 16:07 Uhr

Ich hatte ja dieses Jahr mich mal mit zwei Standbeinen Selbständig gemacht. Die Gewinne stellen sich, zumindest für mich, mit rund 8000 Euro wohl eher etwas mickrig dar. Eine Bekannte von mir meinte nun, ich müsste dennoch einen Jahresabschluss erstellen. Das irritiert und überfordert mich jetzt ein wenig, zumal ich auch keinen Steuerberater habe.

Deswegen frage ich mal die Selbständigen im Forum. Ab welchen Einkommensgrenzen ist man zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet und was muss oder sollte dieser beinhalten? Wo werden die gesetzlichen Vorschriften zum Jahresabschluss geregelt?

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» tessa » Beiträge: 78 » Talkpoints: 46,00 »



Der Jahresabschluss stellt das wirtschaftliche Ergebnis eines Geschäftsjahres dar. Er enthält neben der Bilanz auch die Gewinn- und Verlustrechnung; bei Kapitalgesellschaften sind wesentlich komplexere Angaben erforderlich. Die gesetzlichen Regelungen für den Jahresabschluss sind im Handelsgesetzbuch hinterlegt, Einzelkaufleute sind von der Erstellung eines formalen Jahresabschlusses befreit, wenn ihr Umsatz regelmäßig weniger als 500 000 Euro und ihr Gewinn weniger als 50 000 Euro beträgt. Wichtige Vorbereitungen zur Erstellung des Jahresabschlusses sind die Inventur sowie die Bewertung der Außenstände hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierung durch Zahlungseingänge. Bei Kleinunternehmen wie in deinem speziellen Fall, entfällt die Pflicht der Erstellung eines Jahresabschlusses.

» mischmasch » Beiträge: 132 » Talkpoints: 55,25 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Um das zu beurteilen bräuchte man schon mehr Informationen, zum Beispiel ob du Freiberuflerin bist oder nicht.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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