Wagen der Tochter als Zweitwagen anmelden?

vom 21.10.2011, 13:53 Uhr

Ehemann und Tochter müssen nicht im selben Haushalt wohnen. Denn ich hätte die Rabatte nach dem Tod meines Vaters auch übernehmen können und das obwohl wir schon fast zehn Jahre nicht mehr im selben Haushalt gewohnt haben. Es geht dabei einzig um das verwandtschaftliche Verhältnis.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Da gebe ich dir Recht, das Verwandtschaftsverhältnis ist ausschlaggebend, allerdings wenn die gleiche Adresse vorhanden ist, dann wird die Prüfung erleichtert und unterstützt meine Aussagen.

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» martin22 » Beiträge: 231 » Talkpoints: 0,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


So, ich kann ja mal berichten, wie man es heutzutage machen kann. Meine Tochter kann ihren Wagen als Zweitwagen von meinem Mann, aber auf ihren Namen versichern lassen. Das ist ein Vater-Tochter-Tarif. Sie steigt mit 85 % ein und hat somit eine ziemlich günstige Versicherung für einen Neueinsteiger. Wenn sie irgendwann die Versicherung wechselt, kann sie diese Prozente mitnehmen. Es hat sich also doch scheinbar einiges getan, was die Anmeldung als Zweitwagen angeht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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