Wenigstens 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub nehmen?

vom 10.07.2011, 16:15 Uhr

Beim ausfüllen des Urlaubsantrages ist mir ein Abschnitt aufgefallen, worin steht das man wenigstens einmal 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub nehmen muss. Ist dies eigentlich gesetzlich vorgeschrieben, oder halt nur so eine Lust und Laune um den Urlaub weg zu bekommen? Ist dies bei euch überhaupt umsetzbar? Bei uns sieht dies nämlich immer arg schwierig aus mit 2 Wochen zusammenhängend nehmen. Wie ist es bei euch?

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» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe noch nie davon gehört, dass man zwei Wochen zusammenhängend Urlaub nehmen muss. Ich denke es ist auf keinen Fall vorgeschrieben. Ich nehme im Sommer im drei zusammenhängende Wochen, muss aber dazu sagen, dass ich mich noch in der Ausbildung befinde. Aber meine Arbeitskollegen machen das genauso, selbst unser Chef nimmt im Sommer drei Wochen zusammenhängend Urlaub. Bei uns ist so etwas möglich, es muss nur vorher genau abgestimmt werden, damit immer jemand da ist, der den anderen vertreten kann und einer nicht immer alleine ist.

» Jenna87w » Beiträge: 2149 » Talkpoints: 0,47 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ob das jetzt zwingend vorgeschrieben werden kann, weiß ich nicht, aber ich kann es mir auch ehrlich gesagt, nicht vorstellen. Jeder Arbeitgeber ist doch eigentlich froh, wenn alle Mitarbeiter anwesend sind und so die Arbeit geschafft wird und sich nicht verzögert. Ich denke, für den jeweiligen Mitarbeiter ist es allerdings wichtig, wenigstens einmal im Jahr zwei zusammenhängende Wochen Urlaub zu nehmen, denn wie sagt man so schön, der Erholungseffekt tritt ohnehin erst nach ungefähr einer Woche ein!

Und eine gewisse Regenerationszeit braucht jeder mal, deshalb heißt es ja auch "Erholungsurlaub". Ich nehme grundsätzlich zwei Wochen im Sommer, meine fangen übrigens morgen an. :wink: Ansonsten vielleicht mal eine Woche über Ostern oder Pfingsten und dann eben an den Brückentagen und über Weihnachten und Neujahr.

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



In dem von mir verlinkten Thread hat Vampirin es geschrieben, dass im Urlaubsgesetz tatsächlich davon ausgegangen wird, dem Arbeitnehmer eine richtige Erholung durch mindestens 12 Urlaubstagen zu gewähren. Das ist so verankert und wie es mir mein Vorgesetzter bereits erklärt hat, muss sich manche Firma so absichern, dass auch wirklich die Urlaubszeit am Stück genommen wird.

Den Hinweis der zusammenhängenden zwei Wochen oder in meinem Fall der 12 Tage habe ich auf den Urlaubsantrag nicht gehabt, jedoch diese Information auch am Telefon erhalten. Die restliche Zeit kann zwar aufgeteilt werden, aber die meisten Arbeitgeber sehen es doch lieber, wenn man zusammenhängende Tage nehmen kann, weil die Arbeit so besser auf die Kollegen aufgeteilt werden kann. Im Falle einer externen oder auch internen Vertretung muss diese ja auch erst einmal eingearbeitet werden und je kürzer die Urlaubszeit dann ist, desto weniger ist die Einarbeitung und das Hereinfinden in die Arbeit möglich.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das ist tatsächlich im Bundesurlaubgesetz geregelt, dass Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte. Und das macht durchaus auch Sinn, denn hier mal zwei, dort mal drei Tage, das hat ja nun wirklich nicht den erholsamen Effekt, wie zwei Wochen am Stück, also 10 Tage bei einer 5-Tage-Woche und 12 Tage bei einer 6-Tage-Woche.

Allerdings gibt es in der Praxis viele Unternehmen, die nicht auf diese Tatsache hinweisen und die auch nicht traurig sind, wenn Mitarbeiter den Urlaub stückeln statt einen größeren Teil auf einmal zu nehmen. Daher wird dann auch nicht darauf hingewiesen, denn viele Angestellte wissen auch nicht von der Regelung.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich glaube nicht, dass man den Urlaub zusammenhängend nehmen muss. Wenn der Chef oder die Chefin dies gerne möchte, lässt sich dies sicherlich auf irgend eine Art und Weise einrichten. Aber das es direkt vorgeschrieben ist glaube ich nicht. Wäre ja auch irgendwo quatsch. Ich persönlich finde zwei Wochen doch schon recht lang. Mir reicht auch eine Woche um mich zu erholen und Energie zu tanken. Wenn ich nichts weiter geplant habe, wie vereisen, dann sind mir 2 Wochen doch etwas sehr lang. Da würde ich wahrscheinlich unter Langeweile leiden.

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» Zohan » Beiträge: 4398 » Talkpoints: 16,33 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich habe auch noch nie davon gehört, dass man den Urlaub in so und so vielen Tagen am Stück nehmen muss - Zumindest nicht von gesetzlicher Seite aus. Aber ich kenne es ja auch von meinem eigenen Arbeitsvertrag, auch wenn es dort nicht so eng gesehen wird. Ich muss meinen Urlaub immer mindestens eine Woche am Stück nehmen, also nicht zweiwöchig. Wobei ich aber auch schon Urlaub genommen habe, der mal nur zwei oder drei Tage lang war - Entweder weiß mein Chef also selbst nichts von dieser Klausel, oder er sieht es nicht so eng.

Aber ich kann irgendwie schon ganz gut verstehen, wieso man dies überhaupt macht. Ich glaube, dass es mit sehr viel Arbeit verbunden ist, ständig um zu planen, wenn sich jemand Urlaub nimmt. Auch besteht dann viel öfter die Möglichkeit - Oder viel mehr die Idee bei den Arbeitern, dass diese sich ihren Urlaub kurzfristig nehmen wollen, was wiederum zu Neuplanungen im Betrieb führt. Dann müssen wieder Ersatzleute gesucht werden, die Arbeiten müssen neu aufgeteilt werden, etc. Das ist alles mit Stress verbunden, und das nur, weil jemand einen oder zwei freie Tage in Anspruch nehmen möchte - Für mich also völlig verständlich.

Auch glaube ich, dass dies eigentlich auch im Interesse des Arbeitnehmers ist und nicht nur im Interesse des Arbeitgebers. Ein Urlaub ist in der Regel ja eigentlich da, um sich zu erholen von den Strapazen der Arbeit. Wenn man dann aber immer nur einen oder zwei Tage frei macht, dann kann von einer richtigen Erholung ja wohl kaum die Rede sein, oder? Zumindest geht es mir nicht so, dass ich wirklich sagen könnte, ich hätte nach ein oder zwei freien Tagen mal so richtig ausgespannt. Auch wenn es vielleicht nicht immer ganz einfach ist, sich so lange frei zu nehmen, finde ich es aber eigentlich ganz vorteilhaft.

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» damomo » Beiträge: 3334 » Talkpoints: -0,80 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



JotJot hat geschrieben:Das ist tatsächlich im Bundesurlaubgesetz geregelt, dass Urlaub zusammenhängend gewährt werden sollte.

Aber heißt das denn auch, dass man als Arbeitnehmer den Urlaub so nehmen muss? Der Sinn der Sache ist ja, dass man wenigstens einmal im Jahr genug Zeit hat um sich zu erholen und dass muss der Arbeitgeber gewährleisten. Aber da müsste man doch als Arbeitnehmer drauf verzichten können, wenn man meint, dass man sich auch in einer Woche erholen kann. Oder handelt es sich dabei um eine Pflicht für beide Seiten?

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Gute Frage Klehmchen, das klärt gerade unser Arbeitsschutzbeauftragter. Bei meinem derzeitigen Arbeitgeber liegen so einige Dinge im Argen und der bisherige Geschäftsführer hat das wohl auch bewusst so gelassen. Die neuen Geschäftsführer wollen nun erst mal alles so regeln, dass es zumindest den gesetzlichen Forderungen genügt und dann auch zur Kür übergehen. Klar ist derzeit nur, dass der Erholungsurlaub im Kalenderjahr in dem er gewährt genommen werden muss - es sei denn dringende Gründe sprechen dagegen. Diese Gründe können auch vom Arbeitnehmer ausgehen. Über die Dauer ist dagegen nichts zu lesen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich bin mir ziemlich sicher mal in den Durchführungsanweisungen zum Bundesurlaubsgesetz gelesen zu haben wie das zu regeln ist. Leider habe ich darauf im Augenblick keinen Zugriff. Sinngemäß steht darin aber wenn ich mich richtig erinnere dass mindestens zwei Wochen am Stück zu gewähren sind.

Das hat etwas mit dem Erholungseffekt zu tun was ja den Sinn eines Urlaubs ausmacht und eindeutig im Interesse des Arbeitgebers liegt. Es ist auch klar geregelt wie es sich bei den rollenden Wochen mit der Anrechnung des Urlaubs verhält, ebenso bei Teilzeitkräften.

Es ist aber absolut verboten sich den Urlaub in Form von Geld auszahlen zu lassen, auch nicht auf Wunsch des Beschäftigten. Allerdings wo kein Kläger da kein Richter, gehandhabt wird das in der Praxis doch sehr häufig.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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