Abmahnung vom Vermieter - Verjährung?

vom 10.05.2011, 12:37 Uhr

Hallo,

A hat jetzt seine zweite Abmahnung bekommen wegen Ruhestörung. Soweit A weiß, darf das jetzt nicht noch einmal vorkommen, denn dann wird wohl die Wohnung gekündigt.

A interessiert jetzt, wie lange es dauert, bis eine Verjährung eintritt, denn so muss A ja ständig Panik haben, dass A doch zu laut gewesen ist, selbst wenn es A gar nicht bewusst vorhat. Weiß das jemand, wie lange eine Abmahnung durch den Vermieter Bestand hat?

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich denke nicht, dass es eine wirklich formale Verjährungsfrist gibt. Allerdings dürfte sich kein Vermieter auf Abmahnungen berufen, die drei Jahre oder länger zurückliegen. Es sind sogar kürzere Fristen denkbar, wobei es natürlich immer auf den Einzelfall - also den konkreten Grund für die Abmahnung - ankommt.

Nachdem aber hier eine Abmahnung von Seiten des Vermieters kommt und man sich als Mieter kaum dagegen wehren kann, könnte ich mir vorstellen, dass die rechtliche Bewandtnis der Abmahnung deutlich hinter einer Abmahnung im Arbeitsrecht stehen sollte. Schließlich ist es jedem Vermieter freigestellt, Abmahnungen zu verschicken. Allerdings bedeutet ein solches Schreiben (wobei eine Abmahnung auch mündlich erfolgen kann) nicht bedeutet, dass die gemachten Vorwürfe auch stimmen! Eine Abmahnung bringt dem Vermieter also keinen Beweisvorsprung, wenn die Pflichtverletzungen letztlich nicht bewiesen werden können.

Vor Gericht dürfte A es jedenfalls nicht schaffen, eine unberechtigte Abmahnung abändern zu lassen. Und damit wieder eine weiße Weste zu erlangen. Vielmehr bedarf es vor einer Kündigung einen Verstoß Seitens des Vermieters, welcher auch Gerichtsfest nachweisbar ist. Ein einseitig aufgesetztes Schreiben hat diese Beweiskraft aber nicht!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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