Pech gehabt - Muss ich zahlen?

vom 26.01.2011, 17:56 Uhr

A sollte für einen Kollegen der eine OP hat Blumen über einen online-Versand zu ihm ins Krankenhaus schicken. Da die Firma von A keine Firmenkreditkarte besitzt musste ein Anbieter gefunden werden der die Lieferung auf Rechnung macht. Da der Kollege in einer anderen Stadt wohnt konnte es nicht über lokale Anbieter sondern nur online gemacht werden. A hat die Blumen letzten Donnerstagnachmittag bestellt. Der Onlineshop hat mit 95% bestätigt das die Blumen Freitagnachmittag oder spätestens Samstag bei ihm eintreffen. Da die OP Freitag früh sein sollte wäre das ja okay, allerdings hatte A noch keine Zimmernummer die angegeben werden konnte.

Nun kam es so, daas angeblich am Samstag im Krankenhaus niemand zu erreichen war laut Email vom Blumenlieferanten an A und die Blumen am Montag geliefert worden sind. Der Kollege wurde aber am Sonntag entlassen. Auf Nachfrage wurde A mitgeteilt er hätte ja für nur 20,00 € mehr (die Blumen haben nur 15,00 € gekostet) den Premium Versand wählen können dann wäre das nicht passiert. Leider wurde der Kollege auch nicht im Nachhinein informiert und da A Anfang der Woche nicht im Büro war konnte auch nichts mehr unternommen werden.

Das Problem ist jetzt das die Leistung ja eigentlich erbracht wurde, aber zu spät. Muss A das trotzdem bezahlen? Ist das einfach so eine Pech gehabt Geschichte?

» nadpat » Beiträge: 1077 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist natürlich eine schwierige Situation, hätten die Blumenlieferanten zu 100% zugesagt, hättest du recht und müsstest nicht bezahlen. Sind die Blumen denn noch auf irgendeinem Weg angekommen ? Wenn ja musst du auch bezahlen. Andererseits musst du meiner Meinung nicht für eine Leistung bezahlen die du nie erhalten hast. Aber sicher bin ich mir da nicht und wegen 15€ einen Aufstand machen ? Hmm weiß ich nicht, ob sich das lohnen würde.

» Nena-Alina » Beiträge: 72 » Talkpoints: 32,31 »


Also ich vermute mal, nachdem was ich so von Vertragsrecht im Studium noch im Kopf habe, das wichtig ist, was zwischen den beiden Parteien genau vereinbart wurde. Und ich bin mir sehr sicher, dass der "Vertrag" besagen wird, dass der Blumenlieferant die Blumen ins Krankenhaus in Zimmer XY liefern soll. Mal abgesehen von der Verspätung hat er seinen Soll also erfüllt, ob die zu beschenkende Person zu diesem Zeitpunkt noch Patient im Krankenhaus und auf Zimmer XY war, ist grundsätzlich nicht Problem des Blumenlieferanten. So sehe ich das zumindest.

Wenn jetzt allerdings vereinbart wurde, dass die Blumen bis spätestens Samstag zu liefern sind und sich der Blumenlieferservice daran nicht gehalten hat (was ja offensichtlich der Fall ist), dann liegt eigentlich ein Vertragsbruch vor. Wichtig wäre da aber die genaue Formulierung. Ob eine sichere Lieferung bis zum genannten Termin garantiert wird oder nur versucht wird, bis zu diesem Tag zu liefern. Da müsste man sich wohl oder übel mal in die AGBs des Blumenlieferservice einlesen und schauen, was da vereinbart ist. Aber ich glaube auch fast, dass dieser Aufwand für 15€ ein wenig groß wäre.

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge



nadpat hat geschrieben:Nun kam es so, daas angeblich am Samstag im Krankenhaus niemand zu erreichen war laut Email vom Blumenlieferanten an A und die Blumen am Montag geliefert worden sind.

Das klingt für mich etwas seltsam und hat wohl was mit Ausflüchten vom Blumenhändler zu tun. Wie möchte der den Glaubwürdig erklären können, ohne sich lächerlich zu machen, dass das Krankenhaus am Tag der angeblichen Lieferung "zu" war. Oder wie ist das zu verstehen, dass in einem Krankenhaus niemand zu erreichen gewesen sei?

Die Aufgabe des Blumenlieferanten wäre es ja nicht gewesen, telefonisch die Zimmernummer herauszufinden. Viel mehr hätte er die Lieferung zum Krankenhaus bringen müssen und dort im schlechtesten Fall die Blumen gegen eine Empfangsquittung am Haupteingang (Empfang) abgeben müssen. Und besser wäre es, eben da nach dem Patienten bzw. Empfänger nachzufragen.

Die Frage lautet ja nun, an wen er die Blumen am Montag zugestellt hat und wie es denn da möglich war - am Wochenende angeblich nicht. Denn auch wenn es sich hier "nur" um 15 Euro handelt, würde ich die Dienstleistung reklamieren! Ein einfaches "Pech gehabt" wäre dem Lieferanten vermutlich am liebsten, aber der sollte dann auch erklären, wie es zur Fehllieferung kam und was der Kunde hätte anders machen müssen. Die Zimmernummer war am Tag der Bestellung schlicht nicht bekannt und es ist üblich in Krankenhäusern, dass diese auch erst später in Erfahrung zu bringen sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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