steuerliche Abgaben bei einem Weihnachtsmarkt

vom 16.01.2011, 23:40 Uhr

Wie viele andere auch, war ich natürlich auch heuer wieder auf einigen Adventsmärkten. Dort werden ja auch oft selber erstellte Produkte oder aber auch verschiedene Bastelarbeiten angeboten. Wenn man etwas kauft, bekommt man in der Regel ja auch keine Rechnung. Zumindest habe ich bisher noch keine bekommen.

Viele Verkäufer sind eben auch private Verkäufer die zu Weihnachten dann das verkaufen was sie das Jahr über so gebastelt haben. Dass sie einen Gewerbeschein oder dergleichen haben bezweifle ich, aber vielleicht täusche ich mich da auch. Prinzipiell kann doch jeder dort etwas verkaufen, der dann eben auch eine Standgebühr bezahlt.

Aber wie ist es mit den steuerlichen Abgaben? Sind zahlreiche Verkäufer auf solchen Weihnachtsmärkten nicht eher schwarze Schafe was das Thema Steuern zahlen angeht? Wobei das keine Feststellung sein soll, sondern es ist einfach eine Überlegung von mir. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass sie ihre Einnahmen dann auch versteuern. So gering sind die aber oft gar nicht. Meine Mama hat mir erst gestern erzählt, dass sie eben so eine Bekannte hat, die sich jährlich mit Bastelarbeiten hinstellt und dieses Jahr hat sie über 1 000 Euro eingenommen. Ich kenne die Dame nicht persönlich, aber glaubt ihr, dass da wirklich alles versteuert wird?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also ich kann dazu nur sagen, was ich durch ne kurze Recherche vor einigen Tagen zum Thema Kleingewerbe gelesen habe. Wenn man selbsthergestellte Dinge öfter und in größerem Maße verkauft, muss man sich dafür anmelden und ein Kleingewerbe beantragen. Hier kommt es dann darauf an, wie viel man im Jahr mit seinen Erzeugnissen verdient. Wenn man im vorangeganenen Jahr weniger als17.000€ und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000€ durch seine Erzeugnisse einnimmt, kann man sich entscheiden, ob man das Umsatzsteuergesetzt gebraucht oder darauf verzichtet.

Die meisten kleinen Anbieter, die so auf einem Weihnachtsmarkt Marmelade, Karten, Gestricktes und so weiter verkaufen, werden diese Grenze sicher nicht überschreiten und (sofern sie überhaupt ein Kleingewerbe angemeldet haben) auf das Umsatzsteuergesetzt verzichten. Das bedeutet ganz einfach, dass sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen solange ihr Verdienst die oben geschriebenen Grenzen unterschreitet und sie dafür auch keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausloben dürfen. Rechnungen gibt es ohnehin ja fast nie, wie du schon selbst gesagt hast. Und Vorsteuern kann man natürlich auch nicht geltend machen, wenn man keine Umsatzsteuern zahlt. So einfach ist das. =)

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» dassi87 » Beiträge: 279 » Talkpoints: -1,74 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Aber ist es nicht so, dass manche private Anbieter hauptberuflich eine andere meinetwegen angestellte Arbeit machen und den Verkauf von solchen Bastelsachen einfach als privates Hobby oder dergleichen sehen mit dem positiven Nebeneffekt, dass sie dann eben auch etwas dazu verdienen?

Müsste man dann nicht auch angeben, wenn man eben außerhalb der hauptberuflichen Tätigkeit Einnahmen hat? Es kann da ja durchaus sein, dass sie da schon mit ein bis zweitausend Euro in eine andere Steuerklasse fallen, eben weil man es ja zu ihren Einkünften während des Jahres dazurechen muss, auch wenn diese Tätigkeit nicht selbständig ist. Das ist von mir jetzt jedoch nur eine Vermutung, ich kenne mich bei so Steuerangelegenheiten vor allem bei solchen Sonderfällen nicht wirklich aus!

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ich war selbst im letzten Jahr mit meinen Sachen auf diversen Märkten als Verkäufer. Und alle hatten ein Gewerbe angemeldet, die dort verkauft haben. Zwar manche als Nebengewerbe, aber das ist dabei ja nebensächlich. Und einen Quittungsblock hat auch jeder Verkäufer dabei gehabt.

Ansonsten weiss man ja, wieviel Wechselgeld man dabei hatte und kann das am Ende abziehen. Dann weiss man wie viel Geld man eingenommen hat. Wobei die meisten jeden Betrag auf einem Zettel dokumentieren. Damit kann man halt da zusammenrechnen und dann das Geld zählen. Am Ende sollte auf dem Zettel und beim Geld die selbe Summe vorhanden sein. Abzüglich des vorher vorhandenen Wechselgeldes natürlich.

Steuerlich reicht es, wenn ich das in meinem Kassenbuch vermerke. Da muss ich nicht jeden verkauften Posten einzeln aufführen, sondern gebe nur Datum und halt den Markt an, wo ich war. Was dann wieder mit der Quittung von der Standgebühr beweisbar ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wer mit Gewinnabsicht wirtschaftlich tätig wird, der muss (zumindest in Deutschland) dazu ein Gewerbe anmelden, ob das nun als Kleinunternehmer ist oder nicht, ist erst einmal irrelevant, es hat beides Vor- und Nachteile, die man am besten mit einem Steuerberater bespricht. Ob man hauptberuflich selbstständig ist oder neben der angestellten Tätigkeit ist dabei völlig unerheblich.

Dass viele Verkäufer auf Weihnachts- oder anderen Märkten schwarze Schafe bezüglich der Steuer sind, denke ich eher nicht. Denn wie Punktedieb schon erwähnte, muss man dann ja auch Standgebühren zahlen und zumindest ich kenne das bei solchen Märkten so, dass da auch vermerkt ist, was man da verkauft (zumindest in welcher Branche). So muss man dann auch damit rechnen, dass der Betreiber Steuerprüfungen erlebt, die dann auch mit Meldungen an andere Finanzämter einher gehen, so dass dann das zuständige Finanzamt unter Umständen schon mal hellhörig wird und nachfragt.

Zusätzlich sollte man bedenken, dass man sicherlich auch Abgaben leisten muss, andererseits kann man als Gewerbetreibender ja auch Ausgaben steuerlich geltend machen sowie einige Vorteile mitnehmen, so dass viele Nebenerwerbler schon aus diesem Grund ihr Gewerbe anmelden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Spätestens wenn der Veranstalter seine Einnahmen beim Finanzamt nachweist, wird man denen auffallen. Und wer dann kein Gewerbe angemeldet hat, der wird Probleme bekommen. Es sei denn, es war nur ein Hobbymarkt. Dann sieht das schon ein wenig anders aus. Aber solche Märkte sind wohl eher die Seltenheit.

Selbst wenn man als Verkäufer auf dem Flohmarkt aktiv wird, kann das durchaus sein, das man der Gewerbepflicht unterliegt. Es gibt da genug Anbieter, die Wohnungen beräumen oder Kistenweise gebrauchte Dinge einkaufen, um sie dann dort wieder zu verkaufen. Da steckt dann auch eine Gewinnabsicht dahinter, die ein Gewerbe erforderlich macht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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