Dürfen Eltern ihr Kind rausschmeißen wenn es volljährig ist?

vom 16.10.2010, 15:42 Uhr

Eine gute Bekannte (ich nenne sie hier einfach mal B.) von mir hat im Moment ziemlich großen Stress mit ihrer Mutter. Dazu muss man sagen, dass die Mutter B. schon als Kind nicht wirklich akzeptiert hat und die beiden sich schon ihr ganzes Leben lang zanken. Dem Vater ist das ziemlich egal, er hält sich aus dem ganzen raus. B's Mutter hat ihr schon als Kind ständig vorgehalten, dass sie sie nicht länger als bis zum achtzehnten Lebensjahr bei sich wohnen lassen wir, denn dann ist sie volljährig und kann ausziehen.

Nun wird B. diesen November 18 Jahre alt und hat inzwischen große Angst davor, dass ihre Mutter wahr macht, was sie ihr schon seit Jahren predigt und sie einfach raus schmeißt. B's Mutter hat schon öfters gewalttätige Erziehungsmaßnahmen ergriffen und B. schon mit in jüngerem Alter öfters für einen Tag vor die Tür gesetzt, so dass es ihr durchaus zuzutrauen wäre. Sie gilt demnach als eine sehr lieblose Mutter, zu der B. nie eine Beziehung aufbauen konnte.

Trotzdem hat B. Angst auszuziehen und das hat mehrere Gründe. B. geht im Moment auf ein Gymnasium und wird voraussichtlich 2012 ihr Abitur machen. Danach möchte sie studieren. Zurzeit befindet sie sich in der Oberstufe und muss auch ordentlich lernen, um mithalten zu können. Einen Nebenjob hat sie nicht, weil es in unserem Ort kaum welche gibt und ein Job außerhalb der Stadt, wäre B. zu zeitaufwendig. B. möchte noch bei ihren Eltern wohnen bleiben, um die Schule nicht wechseln zu müssen und ein anständiges Abitur zu machen. Zum studieren wird sie dann sicherlich ausziehen, auch wenn sie dann vom finanziellen her auf den Staat angewiesen sein wird, was die Wohnung angeht.

Als B. um die 16 Jahre alt war, hat sie sich bereits darüber informiert, ob sie schon ausziehen kann und es gab auch spezielle Einrichtungen für Jugendliche wie sie, wo sie dann in eine WG einziehen könnte. Aber das möchte sie nicht, da sie dann die Schule hätte wechseln müssen. Im ganzen sieht die Situation nun so aus, dass B. finanziell vollkommen von ihren Eltern abhängig ist und auf jeden Fall ihr Abitur fertig machen möchte.

Nachdem sie mir das alles erzählt hatte, habe ich ernsthaft darüber nachgedacht, ob es überhaupt möglich ist, dass Eltern ihr Kind einfach so auf die Straße setzen können, wenn es volljährig ist, aber noch zur Schule geht. Meines Wissens nach geht das nämlich nicht, da die Eltern sich verpflichtet haben, für das Kind aufzukommen, solange bis es selbstständig genug ist, um einen Beruf zu ergreifen. Kennt jemand die genaue Rechtslage? Was kann B. in ihrem Fall dagegen tun?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Crispin hat geschrieben:Eine gute Bekannte (ich nenne sie hier einfach mal B.) von mir hat im Moment ziemlich großen Stress mit ihrer Mutter.

Das dürfte sich auch anders herum so beschreiben lassen. Offenbar hat hier eine Mutter ziemlichen Stress mit ihrer Tochter. Und ehrlich gesagt ist es wirklich unwahrscheinlich, dass der Stress ausschließlich von der Mutter ausgeht. Ich will mal einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass die Quelle bzw. Hauptverursacherin eher das Kind ist. Aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.

Crispin hat geschrieben:Dazu muss man sagen, dass die Mutter B. schon als Kind nicht wirklich akzeptiert hat und die beiden sich schon ihr ganzes Leben lang zanken.

Das klingt jetzt schon ein wenig zu abstrakt. Denn die Frage stellt sich doch, wieso die beiden zanken. Es geht ja kaum um des Streits Willen. Vielmehr vermute ich, dass die Mutter andere Vorstellungen von bestimmten Dingen hat und das Töchterchen sich schlicht nicht fügen will und hier glaubt, wenigstens für die eigenen Belange selbst verantwortlich zeichnen zu können. Wenn da der Fehler liegt, dann sollte B hier wirklich mehr in sich gehen! Aber ich denke, das führt hier nicht zum Thema.

Crispin hat geschrieben:Dem Vater ist das ziemlich egal, er hält sich aus dem ganzen raus.

Auch das spricht ja eher dafür, dass es sich um erzieherische Fragen handelt und der Vater hier keine Lust verspürt, seiner Aufgabe nachzukommen. Wenn das schon immer so war, dann steht die Mutter einfach zu oft allein da und da kann es zu Überforderungen kommen, die dann - das sieht dann das Mädchen B - in falschen Handlungen und Entscheidungen münden. Aber auch hier steht es B nicht zu, ihren Weg in jedem Fall durchzukämpfen.

Crispin hat geschrieben:B's Mutter hat ihr schon als Kind ständig vorgehalten, dass sie sie nicht länger als bis zum achtzehnten Lebensjahr bei sich wohnen lassen wir, denn dann ist sie volljährig und kann ausziehen.

Das ist ja letztlich auch das gute Recht der Mutter. Wenngleich der Vater sicher auch eine gewisse Entscheidungsfreiheit darüber hat, wer in der gemeinsamen Wohnung lebt. Das die Rechtslage so ist, erklärt sich ja auch dadurch, dass die Eltern ab dem 18ten Lebensjahr kein Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr haben. Es wäre kaum vertretbar, wenn die dann Erwachsene B mit 18 Jahren alle Rechte genießen könnte, aber im Gegensatz dazu keine Pflichten hätte. Wobei sich das in intakten Familien auch ohne Rechtsgrundlagen lösen lässt. (Gegenseitiger Respekt und Vertrauen sowie die Übernahme von Verantwortung - und wenn es nur das Runter tragen des Mülls ist).

Crispin hat geschrieben:Nun wird B. diesen November 18 Jahre alt und hat inzwischen große Angst davor, dass ihre Mutter wahr macht, was sie ihr schon seit Jahren predigt und sie einfach raus schmeißt.

Die "Gefahr" ist real, wenngleich es auch da kaum so sein sollte, dass es von heute auf Morgen passiert. Die Mutter sollte die Tochter schon entsprechend informieren, dass sie vor hat, diesen Schritt zu gehen. Wenn die Situation eskaliert und der Rauswurf nur noch eine Frage der Zeit ist, kann B sich Fragen, ob sie sich soweit ändert, dass sie von der Mutter noch ertragen wird, oder aber sie zieht eben aus.

Crispin hat geschrieben:B's Mutter hat schon öfters gewalttätige Erziehungsmaßnahmen ergriffen und B. schon mit in jüngerem Alter öfters für einen Tag vor die Tür gesetzt, so dass es ihr durchaus zuzutrauen wäre. Sie gilt demnach als eine sehr lieblose Mutter, zu der B. nie eine Beziehung aufbauen konnte.

Die Geschichte der lieblosen, hartherzigen Eltern (in dem Fall der Mutter) hört man ja immer wieder. Was all diese Geschichten auch gemein haben, ist die Tatsache, dass niemals auf ein mögliches Fehlverhalten der Tochter eingegangen wird. Natürlich ist ein Verhalten wie das Aussperren der eigenen Kinder kaum zu tolerieren. Aber was war die Ursache dafür? War B unter Umständen ohne die mütterliche Erlaubnis über Nach weg gewesen, und die Mutter hat anschließend falsch reagiert?

Crispin hat geschrieben:Trotzdem hat B. Angst auszuziehen und das hat mehrere Gründe.

Das kann ich mir vorstellen. Auch hier ist die Geschichte mit Vergleichfällen identisch. Vermutlich ist die Terrorherrschaft zu Hause doch nicht so schlimm, als das man wirklich die Notbremse betätigen muss. Schade ist so war, weil es tatsächlich echte Fälle gibt, in welchen die Kinder Misshandelt und praktisch gefoltert werden und der Willkür von Eltern ausgesetzt sind, die selbst keine Kontrolle über sich mehr haben. In solchen Fällen besuchen die Kinder aber noch kein Gymnasium und sind idR. auch deutlich jünger.

Crispin hat geschrieben:B. geht im Moment auf ein Gymnasium und wird voraussichtlich 2012 ihr Abitur machen. Danach möchte sie studieren. Zurzeit befindet sie sich in der Oberstufe und muss auch ordentlich lernen, um mithalten zu können. Einen Nebenjob hat sie nicht, weil es in unserem Ort kaum welche gibt und ein Job außerhalb der Stadt, wäre B. zu zeitaufwendig. B. möchte noch bei ihren Eltern wohnen bleiben, um die Schule nicht wechseln zu müssen und ein anständiges Abitur zu machen.

So weit, so vernünftig. Wenn man nun noch die Geschichte aus der anderen Perspektive hören würde, könnte man sich überlegen, wie die Tochter ihr Verhalten ändern kann, damit die Mutter sie eben nicht rausschmeißt. Das ist nach wie vor ein Ansatz, der bisher wohl nicht in Betracht gezogen wurde?

Das mit dem Nebenjob ist ein wenig schwer zu glauben. Aber ich würde nicht alles daran festmachen, weil natürlich niemand hierzu gezwungen werden sollte. Aber dann sollten auch keine Argumente gebracht werden, die schwer nachvollziehbar sind. So wie die Situation jetzt ist, braucht sie ja auch keinerlei Nebenjobs (die dann vermutlich sowieso nicht reichen würden, um sich selbständig über Wasser zu halten).

Crispin hat geschrieben:Zum studieren wird sie dann sicherlich ausziehen, auch wenn sie dann vom finanziellen her auf den Staat angewiesen sein wird, was die Wohnung angeht.

Sie kann mit der Mithilfe der Eltern beim Studium (übrigens geht das auch schon als Schülerin) BAföG beantragen. Ob das aber allein schon reicht, wage ich zu bezweifeln. Hinzu kämen dann noch Studienkredite oder Stipendien. Alles nicht schön: aber die gute Nachricht für B ist immer noch, dass es geht! Die Situation nach dem Abitur wäre als beherrschbar. Wenn auch nicht komfortabel. Aber darum geht es nicht.

Crispin hat geschrieben:Als B. um die 16 Jahre alt war, hat sie sich bereits darüber informiert, ob sie schon ausziehen kann und es gab auch spezielle Einrichtungen für Jugendliche wie sie, wo sie dann in eine WG einziehen könnte.

Da hat sie aber leider falsche Informationen. Es ist nicht sie, die beschließen kann, auszuziehen. Denn die Eltern bestimmen, wo sie wohnen soll. Nur wenn ihr Wohl massiv gefährdet ist (nicht ihr seelisches Gleichgewicht aus der Perspektive eines pubertierenden Mädchens!), kann das Jugendamt die elterliche Sorge angreifen. Und auch der Prozess ist eben nicht so ohne weiters durchzuführen.

Crispin hat geschrieben:Aber das möchte sie nicht, da sie dann die Schule hätte wechseln müssen.

Das sehe ich ähnlich. Und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jugendamts hätten wohl auch entschieden, dass B im elterlichen Haushalt keiner wirklichen Gefahr ausgesetzt ist.

Crispin hat geschrieben:Im ganzen sieht die Situation nun so aus, dass B. finanziell vollkommen von ihren Eltern abhängig ist und auf jeden Fall ihr Abitur fertig machen möchte.

Damit steht B praktisch so da, wie es für die allermeisten Jugendlichen in ihrem Alter der Fall ist. Ich denke, B wird nicht viele Klassenkameraden haben, die auf eigenen Beinen stehen. Da sehe ich aber kein Problem. B ist auf dem Weg zum Abitur und sollte sich nicht um das eigene wirtschaftliche Überleben kümmern müssen.

Crispin hat geschrieben:Nachdem sie mir das alles erzählt hatte, habe ich ernsthaft darüber nachgedacht, ob es überhaupt möglich ist, dass Eltern ihr Kind einfach so auf die Straße setzen können, wenn es volljährig ist, aber noch zur Schule geht. Meines Wissens nach geht das nämlich nicht, da die Eltern sich verpflichtet haben, für das Kind aufzukommen, solange bis es selbstständig genug ist, um einen Beruf zu ergreifen.

Ja, Eltern dürfen ihr Kind rauswerfen. Du darfst auch folgenlos jeden aus Deiner Wohnung, für die Du aufkommst, rauswerfen, solange Verträge nicht gegenteiliges regeln. Einen Mietvertrag wird B aber nicht haben.

Und mit 18 hat jeder alle Rechte und damit auch alle Pflichten - eben auch die, sich um sich selbst zu kümmern! Aber die Eltern haben natürlich eine Unterhaltspflicht. Diese geht bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. Aber Jugendliche haben hier die Pflicht, zügig zum Abschluss zu kommen. Ist etwas schwierig, aber regelbar. Wenn sie also wirklich rausgeworfen wird, stehen ihr ca. 640 Euro zu (um den Dreh dürfte es ich handeln). Davon aber wird das Kindergeld abgezogen (das steht B auch zu!). Das was übrig bleibt, müssen beide Elternteile bringen, sofern sie können. Wenn nicht, bleibt wohl das Amt. Alles wird übrigens nichtig, wenn die Eltern anbieten, den Unterhalt durch Kost und Logis zu begleichen (sie also wieder einziehen darf).

Auch wenn es blöd klingt: egal wie verfahren die Situation ist, ist es immer besser, gemeinsame Lösungen (Auszug hin oder her) zu suchen und zu finden. Dazu sollte B auch den Vater beteiligen bzw. dazu bringen, Stellung zu beziehen. Noch nicht mal für oder gegen jemanden! Und je nach Leistungsfähigkeit kann man sich ja wirklich auf Unterstützungen einigen, die dann nicht die vollen 640 Euro erreichen, solange B zurecht kommt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Natürlich dürfen Eltern ihr Kind nach Vollendung des 18. Lebensjahres vor die Tür setzen, denn die Pflicht zur elterlichen Sorge endet genau dann. Das bedeutet allerdings nicht, dass B dann völlig Mittellos dastünde; denn zum einen steht B bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres das Kindergeld zu (sollte B bereits früher eine Berufsausbildung beenden oder so viel verdienen, dass die Freigrenze überschritten wird, entfällt der Anspruch oder wird nur noch anteilig ausgezahlt); zum anderen besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Das ist vermutlich dass, was Du meintest als Du davon sprachst, dass die Eltern verpflichtet sind für ihre Kinder aufzukommen bis sie auf eigenen Beinen stehen. Anzumerken ist aber, dass diese Unterhaltspflicht auch nicht ewig gilt! So manches „Kind“ steht mit 40 noch nicht auf eigenen Beinen, kann aber keine Unterhaltszahlungen mehr erwarten.

Die genauen Beträge kann ich Dir leider nicht nennen, aber ich würde B ohnehin raten so schnell als möglich und noch vor Vollendung des 18. Lebensjahres zu einer Beratungsstelle der Kindergeldkasse zu gehen. Dort können B die sich bietenden Möglichkeiten aufgezeigt werden und B erfährt auch von welchen Stellen und in welcher Höhe Unterstützung zu erwarten ist. Denn es besteht ja durchaus auch die Möglichkeit, dass B‘s Eltern finanziell gar nicht in der Lage wären Unterhaltszahlungen zu leisten.

Die Rechtslage sieht also erst mal vor, dass die Eltern von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das volljährige Kind vor die Tür setzen können. Dagegen unternehmen kann B eigentlich nichts, es wäre meiner Meinung nach auch nicht sinnvoll zu versuchen die Eltern zu zwingen B weiterhin ein Dach über dem Kopf zu bieten. Wenn das Verhältnis jetzt schon derart gespannt ist, würde sich die Lage eher verschärfen als entspannen. B kann im Moment eigentlich nur erste Vorkehrungen treffen, zum Beispiel mit Freunden sprechen ob es möglich wäre für eine gewisse Übergangszeit auf der Couch schlafen zu dürfen damit die Suche nicht erst beginnt wenn der Ernstfall wirklich eingetreten ist. Weiterhin gilt es wie gesagt zu klären welche Formen der Unterstützung in Frage kämen. Letztlich bleibt B dann nur noch abzuwarten ob die Eltern wirklich ernst machen und am Geburtstag die Koffer vor die Tür gestellt werden. Denn zwischen der Drohung und der Umsetzung liegen dann ja doch noch Welten.

Nachlesen lässt sich die Rechtslage übrigens im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); man kann es auch online einsehen. Die §§ 1601-1615 dürften dabei die Interessantesten sein.

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» ichwars » Beiträge: 562 » Talkpoints: 3,76 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Nur mal so nebenbei. Auch vor dem 18. Geburtstag dürfen Eltern ihr Kind vor die Tür setzen, wenn die Situation nicht mehr tragbar ist. Denn nicht umsonst gibt es Projekte für Jugendliche wie betreutes Wohnen. Dazu müssen die Eltern allerdings beim Jugendamt vorstellig werden und alle anderen Mittel haben dann schon versagt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird es für die Eltern natürlich leichter ihr Kind vor die Tür zu setzen, auch wenn sie dann noch finanziell für das Kind einstehen müssen, wenn dieses sich selbst nicht wirtschaftlich durchbringen kann.

Nur stellt sich dabei auch die Frage, die derpunkt schon gestellt hat, ob es wirklich nur an der Mutter liegt. Ich kann mich an meine eigene Zeit in dem Alter noch gut erinnern und da gab es auch diverse Machtkämpfe zu Hause. Das wurde dann so ab 14/15 richtig krass und die Lösung bei uns bestand darin, das ich während meiner Berufsausbildung 5 Tage die Woche in einem Internat wohnte.

Meine Eltern übernahmen die Kosten, so wie sie auch die Kosten gehabt hätten, wenn ich zu Hause geblieben wäre für die Ausbildung. Aber der Umgang miteinander hat sich dadurch wesentlich verbessert. Und diese Streitereien zwischen Kindern und Eltern sind eigentlich recht normal, wenn auch nicht so einseitig wie sie hier geschildert werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich frage mich, wieso man gleich von einem Verschulden des Kindes ausgeht. Ich habe in meinem Leben leider genug mit den Kindern gewalttätiger Eltern zutun gehabt. Da gab es sogar Fälle, wo das Kind von zwei Hauptschülern es auf das Gymnasium geschafft hat, und es daher von den Eltern fast täglich beschimpft und sogar körperlich angegriffen wurde (und die Tochter traute sich zuerst aus Angst, obdachlos zu werden und ihr Abi nicht zu schaffen, auch nicht, da auszuziehen). Es musste sich Vorwürfe anhören, es sei dumm und würde sein Abitur sowieso nicht bekommen, außerdem solle es gefälligst arbeiten gehen und Geld ins Haus bringen, statt sich mit so einem "Schwachsinn" wie dem Abitur zu befassen.

Und solche Fälle, wo ich keinerlei Schuld beim Jugendlichen erkennen kann, gibt es viele! Das nur mal nebenbei, weil es mich anwidert, wie den Opfern elterlicher Gewalt immer wieder gerne eine Selbstschuld zugeschoben wird. Was nicht heißt, dass es das nicht gäbe, dass Streit von den Jugendlichen ausgeht. Aber man kann eben auch nicht davon ausgehen, dass das immer und ausnahmslos der Fall sei.

Zur Frage der Finanzierung des Studiums: Es ist nicht jeder Bafög-berechtigt. Wenn die Eltern zu viel verdienen, war es das mit Bafög. Selbst, wenn die Eltern sich nicht bereit erklären, einen finanziell im Studium zu unterstützen, rechtlich zählt nur, um die Eltern genügend Geld besitzen, oder nicht, egal, was sie damit machen und ob sie einen unterstützen oder nicht.

Es bliebe die Möglichkeit, neben dem Studium zu arbeiten, was aber bei einigen arbeitsintensiven Studiengängen möglicherweise eine wenig kompliziert sein könnte.

Oder aber, man sucht sich einen Studienkredit, wobei es da auch strenge Regelungen gibt. Ein Studiengang-Wechsel ist mit Studienkredit beispielsweise nahezu unmöglich und wenn man durch eine einzelne Prüfung rauscht und ein Semester überzieht, dann ist es auch schon wieder schwierig. Es wäre allerdings immerhin einen Versuch wert, falls man sonst gar nicht studieren könnte.

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» Wawa666 » Beiträge: 7277 » Talkpoints: 23,61 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Da schreibt wawa schon ganz richtig - es gibt leider immer mehr Fälle, wo es leider wie geschildert ist, daß die Kinder von den "Eltern" (ich denke ich nenne es besser "Erzeuger", denn Eltern sind etwas anderes) nur als Ballast und bestenfalls Geldquelle angesehen werden - vom Kindergeld wird dann in der Regel Alkohol, Tabak oder noch sinnfreieres angeschafft und alles verpraßt.

Auch kenne ich in meinem Dunstkreis einige Fälle, in denen Kinder schon vor dem 18. Lebensjahr - mit Hilfe des Jugendamtes - zu Hause ausgezogen sind, und das haben eben gerade in solchen Fällen eben NICHT die Eltern zu entscheiden. Gerade der Faktor "seelische Grausamkeit", den derpunkt hier so leichtfertig abtut, ist alles andere als zu unterschätzen - bedenkt doch mal, woher die immer weiter steigenden Fälle von Suizidversuchen oder zumindest Borderlinestörungen bei entsprechenden Jugendlichen kommen - oftmals aus dem Elternhaus.

Und das mit dem "Rausschmeißen" ist auch nicht so einfach - in einem anderen Fall - eine damalige Mitschülerin von mir war die Betreffende - wollte deren Mutter sie auch "rauswerfen", aber als ihr dann das Amt vorgerechnet hat, was sie dann alles zahlen müßte (Wohnung, Unterhalt, etc.) - da wollte sie die Tochter dann doch ganz plötzlich in der Wohnung behalten - seltsam? Nein, schlicht berechnend. Denn das Amt würde sich das Geld schon zurückholen, notfalls per Kuckuckskleber.

Weiterhin finde ich die Unterstellungen, mal eben davon auszugehen, daß das Kind schon aus Prinzip "schuld" sei, reichlich ignorant und mittlerweile realitätsfremd. Wenn es in eurem Umfeld nur so "heile" Familien gibt (oder, schaut mal genauer hin, da wird so viel geheuchelt), heißt das noch lange nicht, daß es woanders nicht auch anders aussehen kann. Es werden leider immer mehr Leute "Eltern", die es besser nie würden - weil sie diesen "Job" einfach nicht erfüllen können oder wollen.

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» fushicho » Beiträge: 371 » Talkpoints: 17,15 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Rausschmeißen können sie ihr Kind schon, allerdings sind sie dann für den Unterhalt des Kindes verantwortlich solange das Kind sich noch in der Ausbildung befindet. Das gilt auch für das Studium. In der Praxis sieht es dann so aus, dass ein paar hundert Euro Unterhalt gezahlt werden - und die müssen auch erstmal erstritten werden. Wenn Sie rausgeschmissen wird, müsste sie sich erstmal an die Ämter wenden, die würden ihr Sozialleistungen zugestehen und auch eine Gerichtskostenbeihilfe stellen wenn die Eltern sich nicht freiwillig zur Zahlung des Unterhalts verpflichten. Dann müsste eine Klage auf Unterhalt erfolgen.

Wenn die Eltern sie rausschmeißen, dann muss B. also erstmal ihr Leben von den Ämtern abhängig machen. Und die werden erst prüfen ob eine Rückführung in die elterliche Wohngemeinschaft nicht unmöglich ist. Ich bin mir aber sicher, dass die ARGE oder das Jugendamt auch Soforthilfe leisten, sie müsste dann aber wohl erstmal woanders unterkommen. Das gleiche Spiel gibt es bei meiner Schwester momentan die jetzt kurzfristig bei der Familie ihres Freundes wohnt.

Also: Möglich ist es sicher, aber ich glaube nicht, dass es ein Prozess ist der weniger Stress verspricht als das Abitur noch bei den Eltern zu wohnen. Ich hatte auch einen furchtbaren Vater und meine Mutter neigt dazu Stress durch Geschrei und Überreaktionen rauszulassen, dennoch habe ich es bis 11 Tage nach meinem Abitur im Haus meiner Eltern ausgehalten. Danach bin ich zu meiner Oma gezogen, Unterhalt zahlt mein Vater nicht, weil er weiß, dass mein Oma mich rausschmeißen würde wenn ich auf meine 296 Euro Unterhalt bestehe. Es gibt immer eine Lösung, eine optimale Lösung gibt es erst wenn du finanziell unabhängig bist!

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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