Euro - Sondermünzen im Ausgabeland ausgeben
Dass Euro-Sondermünzen auch gesetzliche Zahlungsmittel sind, hat sich sicherlich schon herumgesprochen. Gerade aber nach der Urlaubszeit sind einige Rückkehrer irritiert, wenn Sondermünzen aus anderen Ländern die Münzen nicht angenommen werden. Dies ist aber rechtens, Sondermünzen sollten entweder im Ausgabeland wieder ausgegeben oder eben als Andenken aufbewahrt werden.
Ausnahme ist übrigens aber die Zwei-Euro-Münze. Da diese Sondermünzen in Größe, Gewicht und auch Wertseite mit der üblichen Zwei-Euro-Münze übereinstimmen, ist sie als gesetzliches Zahlungsmittel grenzüberschreitend gültig.
Dass die Sondermünzen nur im Ausgabeland gültig sind hat hier bei uns im Landkreis ein Ausländer auch neulich schmerzhaft erfahren müssen als er damit bezahlen wollte. Eine misstrauische Kassiererin hat kurzerhand die Polizei gerufen weil sie Falschgeld vermutete. Leider kannten sich die Ordnungshüter auch nicht so mit den Bestimmungen aus und hat den Mann erst einmal festgenommen. Auf der Wache konnte dank Google das Problem schnell geklärt werden und der Mann wurde umgehend wieder auf freien Fuß gesetzt.
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