Nach Hochzeit neuer Taufschein
Wir haben ja vor einigen Monaten geheiratet und ich bin noch immer dabei die Dokumente auf den neuesten Stand zu bringen. Jetzt stellt sich mir die Frage wie das mit dem Taufschein meiner Tochter ist. Bei der Geburt hatte sie ja noch meinen Geburtsnamen und wurde auch unter diesem getauft. Der Taufschein lautet deshalb selbstverständlich auch auf diesen Namen.
Da ich jetzt meinen Mann geheiratet habe und ich und unsere Maus seinen Namen angenommen haben wurde unsere Tochter sozusagen nachträglich ein eheliches Kind und bekam eine neue Geburtsurkunde mit den neuen Namen. Muss ich jetzt den Taufschein auch noch mal neu ausstellen lassen? Ich denke ja, aber andere sagen nein. Wer hatte den Fall schon? Im Prinzip hat sie jetzt ja einen falschen Taufschein denn so gesehen hat sie ja nie so geheißen wie im Taufschein. Würde mich freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Am besten rufst du bei euch in der Gemeinde an und fragst dort nach. Die sollten es eigentlich genau wissen, die haben sicherlich häufiger Fälle mit Namensänderungen, immerhin stellen sie regelmäßig Taufscheine aus. Dort kann man dir eine genaue Auskunft geben und es im Zweifelsfall gleich in die Wege leiten.
Meine Kinder haben auch eine Nachnamenänderung gehabt. Und das sogar 2 mal . Beim ersten mal bekamen sie eine Namensänderungsurkunde. Die musste man zusammen mit der Geburtsurkunde aufbewahren. Wie du ja schreibst, ist auf der alten Geburtsurkunde ja das Taufdatum vermerkt. Bei der zweiten Namenänderung bekamen die Kinder eine Abstammungsurkunde mit dem neuen Namen und die Taufe ist nur auf der alten Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde vermerkt.
Ich habe damals bei der Gemeinde nachgefragt und sie haben das nicht auf die neue Abstammungsurkunde vermerkt, weil sie das Kind mit dem neuen Namen angeblich nicht getauft haben, sondern nur mit dem Geburtsnamen. Wenn man das braucht, muss man beide Geburtsurkunden vorlegen. Sollte dein Kind also mal kirchlich heiraten wollen und diese Taufurkunde brauchen, reicht die alte Geburtsurkunde mit dem Vermerk bzw. der alte Taufschein.
Auf dem Taufschein, bzw. der alten Geburtsurkunde steht ja der Name des Vaters drauf. Angeblich sollte das reichen um nachzuweisen, dass das Kind getauft ist. So war es zumindest bei der katholischen Kirche. Wenn dein Kind evangelisch getauft ist, solltest du mal bei der Gemeinde / dem Pfarramt nachfragen, wie das dort gehandhabt wird. Die katholische Kirche hat sich quer gestellt, als ich das ändern lassen wollte.
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