Wer bezahlt die Krankenversicherung in der Sperrfrist?
Eine Bekannte A hat ihren Job gekündigt und wird ab nächsten Monat dann arbeistlos sein. Da sie gekündigt hat befindet sie sich ja nun automatisch in der dreimonatigen Sperrfrist. Nun möchte A aber ab Mitte Oktober ein Gewerbe eröffnen und stellt sich einige Fragen bezüglich der Bezahlung der Krankenkasse. Wer ist dafür offiziell zuständig? Muss sie die vielleicht sogar trotz Sperrfrist schon selbst bezahlen? Falls es noch wichtig sein sollte, nach Ende der Sperrfrist wird A vermutlich Gründerzuschuss erhalten.
Während der ersten vier Wochen einer Sperrzeit ist der Arbeitslose weiterhin bei seiner Krankenkasse krankenversichert. Er hat dabei vollen Anspruch auf die zu gewährenden Leistungen. Ab der fünften Woche der Sperrzeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Versicherungsbeiträge. Leistungen wie Krankengeld werden aber beispielsweise während einer Sperrzeit nicht gezahlt.
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