Rückgabe von defekter Ware

vom 31.01.2008, 15:00 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe soeben etwas sehr verwunderliches gelesen. Mir ist klar, dass ich Ware zurück geben kann, wenn diese einen Defekt hat. Mir ist auch klar, dass ich dafür nicht zwingend einen original Karton brauche, denn man kann ja von keinem verlangen das man die Kartons eventuell 3 oder sogar 5 Jahre aufbewahrt. Auch war mir bisher bekannt das man für die Rückgabe einen Kassenbon benötigt, da man sonst den Gegenstand überall gekauft haben könnte.

Nun aber zum dem was ich gelesen habe und was ich, um ehrlich zu sein, nicht so ganz glauben kann. Und zwar man könnte auch Ware zurück geben wenn man keinen Kassenbon hat (mal abgesehen von Kulanzfällen), solange man einen Zeugen hat, der bezeugen kann, das man die Ware gekauft hat.

Wusstet ihr das? Gibt es dazu Gesetztestexte?

Liebe Grüße von der
Laufmasche

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Du musst eben nur nachweisen können, dass Du die Ware in dem jeweiligen Geschäft gekauft hast. Das geht - wie Du geschrieben hast - entweder per Zeuge oder aber - wenn man etwa mit Karte gezahlt hat - mit der entsprechenden Abbuchung. Das System des Geschäfts sollte dann nachvollziehen können, dass Du die Ware dort gekauft hast.

Von einem entsprechenden Gesetz weiß ich nichts, allerdings auch von keinem, dass das Vorzeigen des Kassenbons vorschreibt...

» bsm123 » Beiträge: 1254 » Talkpoints: 13,60 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ein Gesetz kann ich auch nicht direkt beisteuern, man könnte sich den Sachverhalt aber konstruieren.

Jedenfalls sehe ich es so wie bsm123 - ein Beleg oder Kassenbon ist sozusagen ein "stiller" Zeuge falls es keinen anderen Nachweis gibt, einer der sich äußern kann ist genauso ausreichend und nicht umsonst haben Zeugenaussagen vor Gericht den gleichen Rang wie ein Beweis (je nach Qualität natürlich),

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,
das mit einem Zeugen geht schlecht weil wenn du einen Freund mitbringst der gaar nicht dabei war als du z.B. einen Player gekauft hast würde er für dich lügen und das wissen sie und deswegen werden sie es so schnell nicht zulassen.
Aber wenn du mit deiner Kreditkarte gezahlt hast hast du sicher auch einen Kontoauszug. Mit ihm kann man sich die Ware eintauschen lassen. Hatte selber auch schon das problem hatt auch geklappt. Noch eine Lösung wäre wenn der Laden eine Kundenkarte führt werden die ganzen Einkäufe dort eingetragen und man nachweisen das du die Ware dort gekauft hast. Die letzte möglichkeit ist die es gibt manchmal Waren die führt nur ein einziger Laden in der Stadt und der Verkäufer wird sicher seine Ware erkennen und zurücknehmen außer er will dein Geld behalten und wird die sagen das ist nicht von mir und dann hast du pech gehabt.

Mfg FlicK

» Flick » Beiträge: 267 » Talkpoints: -4,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Flick hat geschrieben:das mit einem Zeugen geht schlecht weil wenn du einen Freund mitbringst der gaar nicht dabei war als du z.B. einen Player gekauft hast würde er für dich lügen und das wissen sie und deswegen werden sie es so schnell nicht zulassen.

Logischerweise kann jemand nur als Zeuge auftreten, wenn der auch wirklich dabei - sonst wäre es kein Zeuge oder strafbar (Falschaussage). Und logischerweise bringt man dann nicht irgendjemand mit sondern nur dann wenn der auch beim KAuf anwesend war.
Und so unmöglich ist das gar nicht, da man oft zu zweit einkaufen geht, zumindest im fortgeschrittenen Alter.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Laufmasche hat geschrieben:Auch war mir bisher bekannt das man für die Rückgabe einen Kassenbon benötigt, da man sonst den Gegenstand überall gekauft haben könnte.


Wenn der Kassenbon nicht mehr vorhanden ist, aber die Ware mit einer Kreditkarte oder per EC-Karte bezahlt wurde, dann kann man auch mit einem Bankauszug die Ware umtauschen gehen. Ob dies allerdings allgemein verbindlich ist, oder es sich nur eine Kulanzleistung der einzelnen Läden handelt, entzieht sich meinem Wissensstand.

Liebe Grüße
Sorae

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Es stimmt: Es werden für den Umtausch weder Originalkarton noch Kassenbon benötigt. Das ist gesetzlich so vorgegeben. In den meisten Fällen muss man nichtmal beweisen, dass man es in dem Laden gekauft hat, wo man es auch wieder hinbringt. Die gewerblichen Verkäufer sind dazu verpflichtet die Sachen die sie anbieten auch zurückzunehmen.

Finde ich auch richtig so, weil die Kassenbons, die auf blankem Papier gedruckt sind, sowieso vor Ablauf des Garantieanspruchs nicht mehr lesbar sind.

Ich habe schon mehrere Sachen ohne Kassenbon umgetauscht und es gab nie Probleme und das nicht nur wegen Kulanz.

» Ouattara » Beiträge: 219 » Talkpoints: 0,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Kann ich allen nur zustimmen, dass das geht.

Hab ich mal im Radio gehört, da haben die Werbung für Ralf Höcker gemacht - der hat ein Buch über Rechtsirrtümer geschrieben und da steht das auch drin mit dem Kassenbon, dass man den nicht braucht.

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» phpman » Beiträge: 1086 » Talkpoints: 49,35 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo!

Also mir war das bekannt, allerdings glaube ich, daß es sich wohl kaum einer trauen würde, seinen Anspruch irgendwie geltend zu amchen,w enn er als "Beweis" nur einen Zeugen anzubieten hat! Ich denke, da sollte man einfach auf die Kulanz des Geschäftes hoffen und höflich und freundlich bleiben, denn damit kommt man meist weiter.

Einfacher ist es natürlich bei Kleidung, die z.B. ein Label haben, das nur in einem bestimmten Geschäft verkauft wird (z.B. Palomina von C&A), da kann ganz klar nachgewiesen werden, daß das Kleidungsstück aus diesem Geschäft stammt. Allerdings wird es dann doch oft schwierig, wenn nicht mehr eindeutig zu klären ist, wann genau das Stück dort gekauft wurde oder zu welchem Preis. Daher wird bei Rückgabe dann oftmals nur der zuletzt gespeicherte Preis zurückerstattet und das kann (im Falle von Kleidung kommt das ja doch sehr häufig vor!), dazu fürhren, daß man nur den reduzierten Preis zurückerstattet bekommt, auch wenn man den vollen Betrag bezahlt hat. Dazu ist aber ein Nachweis erforderlich und den kann man halt meist nur mit Kassenbon erbringen.

LG
Emmala

» Emmala » Beiträge: 652 » Talkpoints: -1,64 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe darüber auch mal eine Reportage im Fernsehen gesehen, das war glaube ich bei Stern TV, da wurden viele solche Fälle genannt, auch dass man im Laden die OVP öffnen darf, wenn man sie nicht beschädigt.
Allerdings habe ich es schon mehrmals erlebt, dass ich Waren nicht umtauschen durfte, weil ich eben keinen Kassenzettel mehr hatte. Und damals wusste ich das auch noch nicht mit dem Zeugen aber die jeweiligen Geschäfte waren so stur, dass das sicher auch nichts gebracht hätte.

Jedenfalls hebe ich jetzt immer alle Kassenzettel penibel auf, denn damit geht das Umtauschen eben doch noch am unkompliziertesten. Außerdem hebe ich auch von elektronischen Artikeln die OVP auf, weil man mit OVP bei Ebay einen wesentlich höheren Preis erzielen kann, auc wenn das Gerät schon 4 Jahre und älter ist.

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» Grooovegirl » Beiträge: 3409 » Talkpoints: 11,54 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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