Regelungen zur Elternteilzeit

vom 25.01.2008, 18:54 Uhr

Servus!

Nach der Geburt des Kindes stellen sich viele Fragen und dementsprechend viele Entscheidungen müssen getroffen werden, unteranderem auch, wie es dann nach der Geburt im Arbeitsleben weitergeht. Wer geht arbeiten? Wer geht in Karenz? Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit und wer nützt diese aus?

Als Erleichterung für junge erwertstätige Eltern hat der Gesetzgeber länger bereits an einer Regelung gearbeitet, sodass die Möglichkeit gegeben ist, Anspruch auf Elternteilzeit zu haben. Falls der Begriff niemandem klar ist, das heißt, dass ein Elternteil oder auch beide, beide Variationen sind möglich, je nachdem ob bei beiden der Anspruch besteht, nach der Geburt quasi Teilzeit arbeiten. Sie arbeiten zwar nur mehr in Teilzeit, verlieren aber keinesfalls den Anspruch, die Vollzeitbeschäftigung zu verlieren.

Das ganze wird bis zum Alter des Kindes von 7 Jahren versichert und versprochen. In dieser Hinsicht laufen die Arbeiten im Bereich Mutterschutz mit Vollgas voran. Diese Regelung soll den Eltern beides anbieten, sowohl die Arbeit als auch die Kinderbetreuung soll damit ermöglicht werden, was bis dato ziemlich problematisch erschien. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur in größeren Betrieben, wo mehr als 20 Arbeiter tätig sind. Auch eine Voraussetzung für ein Anspruch auf Elternzeit ist, dass man mindestens 3 Jahre ununterbrochen beim selben Arbeitgeber arbeitet.

Die Bekanntgabe soll 3 Monate vorher in schriftlicher Form erfolgen, die Form und der Inhalt für das Schreiben ist natürlich wie so oft vorgegeben.

Hochachtungsvoll - Näugelchen
Cheerio!

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» Näugelchen » Beiträge: 1328 » Talkpoints: -13,09 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



In Deutschland muss man mindestens 6 Monate vor der Schwangerschaft im Unternehmen angestellt sein und das Unternehmen muss mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigen.
6 - 8 Wochen vor dem geplanten Arbetisbeginn muss der Antrag auf Teilzeit gestellt werden. Trotzdem kann der Chef bis zu 4 Wochen nach der Antrag-Stellung dem widersprechen. Allerdings nur Teilzeitarbeit: Ablehnung durch Arbeitgeber benötigt Grund. Für die Teilzeitarbeit gibt es auch vorgeschriebene Wochenarbeitszeiten, diese leigen zwischen 15 und 30 Stunden.
Nach er Elternzeit wechselt der Arbeitnehmer übrigens wieder problemlos zur Vollzeitstelle, es sei denn Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen sich darauf die Teilzeit beizubehalten.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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