Freistellung wegen Kinderpflege - Friseurtermin wahrnehmen

vom 15.06.2010, 09:26 Uhr

Was würdet Ihr einer dritten Person raten, wenn Ihr folgenden Fakten kennen würdet. Person A ist in einem Unternehmen angestellt und lässt sich von der Arbeit wegen der Pflege eines erkrankten Kindes freistellen. Dies ist auch kein Problem, der Arbeitgeber reagiert sehr verständnisvoll. Nun ist das Kind von A aber nach wenigen Tagen schon wieder recht fit, soll aber noch nicht wieder in den Kindergarten. A hatte nun aber einen Friseurtermin und hat ein schlechtes Gewissen, diesen wahrzunehmen, obwohl sie doch wegen der Pflege des kranken Kindes freigestellt ist. Daher verlegt A den Friseurtermin.

Nun hat A von einer anderen Person zu hören bekommen, dass sie doch schön blöd sei, immerhin hätte der Friseurtermin ja außerhalb der eigentlichen Arbeitszeit stattgefunden und wenn As Kind schon so fit war, dass es mal für eine Stunde von einer anderen Person hätte betreut werden können, dann hätte A den Termin doch ruhig wahrnehmen sollen.

Wie steht Ihr dazu, würdet Ihr eher A bestärken oder ins gleiche Horn wie die andere Person? Logischerweise würde mich auch interessieren warum. Mir geht es hier weniger um die rechtliche Seite, obwohl die auch interessant wäre, sondern mehr um die moralische Seite der Geschichte.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Also ich würde wie Person A reagieren und den Friseurtermin verschieben. Immerhin könnte dies vom Arbeitgeber missverstanden werden, wenn er Person A dabei sieht. Wenn ein Kind betreut werden muss, dann nicht nur in der "Arbeitszeit" bis zum Beipiel 17 Uhr. Bevor man aber ein Risiko eingeht und dann vielleicht sogar den Job riskiert, sollt man diesbezüglich am besten beim Arbeitgeber oder der Arbeiterkammer nachfragen.

Nachdem das Kind allerdings schon wieder gesund ist, wäre die Frage ob sie nicht verpflichtet wäre, wieder ins Büro zu kommen. Immerhin braucht das Kind ja keine Pflege mehr. Auch dies wäre wohl zu erfragen, wenn man dies detailliert wissen möchte.

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» misses_jessica » Beiträge: 963 » Talkpoints: -4,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


misses_jessica hat geschrieben:Nachdem das Kind allerdings schon wieder gesund ist, wäre die Frage ob sie nicht verpflichtet wäre, wieder ins Büro zu kommen. Immerhin braucht das Kind ja keine Pflege mehr. Auch dies wäre wohl zu erfragen, wenn man dies detailliert wissen möchte.

Sorry, dass ich das so schreibe aber Lesen hilft. Das Kind soll, so der behandelnde Kinderarzt, noch nicht wieder in den Kindergarten und wenn dann keine andere Betreuung zur Verfügung steht, dann wird A freigestellt. Es handelt sich auch nicht um eine lange Freistellung, es sind lediglich drei Tage!

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Wenn ich das richtig gelesen habe, war der Friseurtermin nicht in der Arbeitszeit. So kann A auf jeden Fall den Friseurtermin wahr nehmen. Denn wer kann ihr nachweisen, dass nicht ausserhalb ihrer Arbeitsszeit das Kind öfters von einer dritten Person betreut wird. Es kann ja sein, dass zum Beispiel öfters die Mutter von A auf das Kind achtet, wenn auch A zu Hause ist oder eben andere Termine hat.

Während der regulären Arbeitszeit würde ich nicht den Termin wahr nehmen, weil sie ja extra für das Kind freigestellt war. Aber die Termine, die nicht in die Arbeitszeit fallen kann sie auch wahr nehmen. Sie kann ja durchaus mal eine Kinderbetreuung gerade für diese Zeit dann mal bekommen haben. Ich denke auch, dass man ihr rechtlich nichts anhaben kann, wenn sie den Termin während der Arbeitszeit wahr nehmen würde, wenn sie für das Kind freigestellt ist. Eine Stundenbetreuung ist ja schneller mal gefunden als eine 8 Stunden Betreuung.

Ich hätte den Termin wahr genommen. Denn was nicht in meine Arbeitszeit fällt ist irrelevant für den Arbeitsgeber. Selbst, wenn man selber krank ist und nicht unbedingt im Bett bleiben muss kann man solche Termine wahr nehmen. Ob A nun aus moralischer Sicht diesen Termin wahr nehmen will oder nicht ist ihr überlassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich würde den Friseurtermin sicherlich wahrnehmen und nicht verschieben, da der Termin ja nicht in der Zeit stattfindet, in der A freigestellt wurde, sondern in der Freizeit. Sicherlich hätte ich zwar auch meine Zweifel und ein eher schlechtes Gewissen, aber wie gesagt, der Termin liegt ja nicht in der Arbeitszeit.

Außerdem ist der Termin bereits ausgemacht gewesen, als die Situation mit dem Kind eintraf, was für mich auch wieder ein Grund wäre, ihn wahrzunehmen. Lediglich, wenn das Kind bereits zuhause war und A sich erst dann den Termin hätte geben lasen, würde das bei mir, wenn ich der Arbeitgeber wäre, unter Vorsatz fallen und eventuell Konsequenzen nach sich ziehen.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich denke, A hätte den Termin auf jeden Fall wahrnehmen können. Zunächst mal war er ja sowieso nicht während der Arbeitszeit, sodass der Sachverhalt auch mit der Freistellung gar nichts mehr zu tun hat. Ich kenne ja den Familienstand von A nicht, aber es wäre doch durchaus denkbar und sogar eher zu erwarten, dass der Partner von A und/oder der Vater des Kindes nach der Arbeitszeit das Kind betreut, wenn A dies während der eigentlichen Arbeitszeit getan hat.

Ich finde es aber sogar in Ordnung, wenn A den Termin während der theoretischen Arbeitszeit wahrgenommen hätte. Wie hier schon von anderen erwähnt wurde, findet man ja sehr viel leichter eine Betreuung für ein oder zwei Stunden als für acht oder neun, die ja einen ganzen Arbeitstag ausmachen. Es gibt ja vielleicht auch andere Dinge, die A trotz der Betreuung des kranken Kindes erledigen muss - zum Beispiel Medikamente besorgen oder Lebensmittel einkaufen. Da müsste ja dann auch eine kurzfristige Betreuung gefunden werden.

» channale » Beiträge: 1371 » Talkpoints: 37,37 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich würde A auf jeden Fall raten, den Friseurtermin zu verlegen. Man weiß ja nie, wen man trifft beim Friseur. Wenn da ihr Chef oder eine Lästertante aus dem Beruf auf einmal nach einem dran ist, dann steht A in einem ganz schlechtem Licht da. Der Chef beurteilt nämlich meiner Meinung nach nicht unbedingt nach dem Gesetz, wenn er der Meinung ist, A hätte sich einfach der Arbeit entzogen, dann sieht er sich bestimmt in der Lage, zu kündigen.

Wenn A allerdings sowieso zu einem ausgefallenem Friseur geht, dann hätte ich den Termin schon wahrgenommen. Ein Faktor, der dafür spricht, ist natürlich auch, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit stattfindet. Aber ich sage mal so, wenn man den Termin verlegen kann und es einem sowieso nichts ausmacht, 1 Woche später hinzugehen, dann kann man ihn auch verlegen und A kann völlig sorgenfrei dort hin gehen.

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» fcbtill » Beiträge: 4713 » Talkpoints: 21,47 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Eigentlich habe ich bislang nur so unklare Angaben gemacht, um mal zu sehen, wovon Ihr so eine Entscheidung abhängig machen würdet. Aber hier mal noch ein paar Fakten. A ist Alleinerziehende und hat in anderen Fällen schon die Hilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten in Anspruch genommen, wenn das Kind mal krank war. In diesem Fall ging es wirklich nicht.

A geht zu einem ganz normalen Friseur, zu dem auch einige der Kollegen gehen. Daher wäre es nicht unwahrscheinlich, würde A dort noch jemanden treffen, der da vielleicht etwas verbreiten könnte. Da ist da nämlich noch die Tatsache, dass unter den Kollegen von A die überwiegende Mehrheit ist, die denkt, so lange man den Kopf nicht unterm Arm trägt, simuliert man.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Welche Krankheit hat denn das Kind? Wieso darf es noch nicht wieder in den Kindergarten? Ist es noch ansteckend für die Kinder? Könnte A das Kind dann nicht mit zum Friseurtermin mitnehmen, wenn er nicht allzu lange dauert? Da könnte A sich trotzdem noch um das Kind kümmern und würde vielleicht den komischen Blicken und Fragen von Kollegen, die A beim Friseur treffen könnte, aus dem Weg gehen, da A ja das Kind nicht alleine läßt.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das Kind hatte eine ansteckende Krankheit (Brech-Druchfall) und sollte noch nicht wieder in Kindergarten bis eine Ansteckung völlig ausgeschlossen ist. Dass man ein Kindergartenkind zu einem einstündigen Friseurtermin mitnimmt ist sicher in der Theorie möglich, aber ich würde mir das ehrlich gesagt nicht antun wollen, zumindest mit meinem Kind nicht.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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