Nackt in der Öffentlichkeit

vom 13.01.2008, 12:17 Uhr

Das ist fallabhängig, Ausnahmen wären dann z. B. gegeben:
- wenn Nacktheit im Rahmen von Veranstaltungen erfolgt bei denen dies erwartet werden kann, z. B. FKK Demonstrationen (angemeldet), künstlerische Aktivitäten oder der CSD / Christopher Street Day.
- wenn eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung nicht vorliegt. Dabei kann es sich z. B, um Nacktwanderungen handeln, wenn sich niemand daran stört. Ein Beispielfall der sehr häufig vorkommt ist z. B. dass sich Anwohner oder andere die das beobachteten an dem nichts "Schlimmes" empfanden oder das als Belustigung wahrgenommen haben.

Nacktsein ist dann eine Ordnungswidrigkeit wenn es
- grob ungehörig sein sollte, also gegen gewisse "ungeschriebene" Regeln verstößt, die für erforderlich gehalten werden um ein staatsbürgerliches Zusammenleben zu gewährleisten
- dazu geeignet sein könnte, eine Belästigung für die Allgemeinheit darzustellen
- die öffentliche Ordnung stören könnte, wobei allerdings von einem natürlichen und nicht von einem übertriebenen Schamgefühl ausgegangen wird.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich würde da doch einfach mal beim Ordnungsamt, beziehungsweise der Polizei, aber eigentlich ersteres, anfragen (und im Zweifelsfall nochmal anrufen, weil nicht immer weiß auch jeder in einer Behörde was richtig ist). Ist meistens der sicherere Weg als sich auf Hörensagen zu verlassen, wenn man sich denn absichern will (dann sollte man das noch schriftlich haben ;) ). Oder man lässt es drauf ankommen. Ich denke mal Model mit Engelsflügeln + Fotograf würde nicht gleich jeden die Polizei rufen lassen (gerade nicht in unserer Wegschaugesellschaft)

» naveed » Beiträge: 281 » Talkpoints: 3,58 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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